Ab wieviel Jahren spricht man vom Gewohnheitsrecht?

8 Antworten

Das Gewohnheitsrecht greift sehr selten. Eigentlich nur, wenn etwas schon lange so war und das plötzliche ändern mit umständen verbunden ist, die in keinem Verhältnis zum zweck des plötzlichen Verbotes stehen. Und wenn es nur ein privater Weg ist, den er immer genutzt hat, dann wird es doch wohl auch andere Weg geben, die er stattdessen nutzen kann. Dann kann er mit dem Gewohnheitsrecht da nichts anfangen.

Deute ich Deinen Nick richtig: Du bist 17? Dann hast Du in den letzten 14 Jahren den Weg sicher zu Fuß benutzt und möchtest jetzt mit einem Fahrzeug dort lang. Das hat dann nichts mehr mit Gewohnheit zu tun, das wäre eine handfeste Änderung der Gewohnheiten.

Patrik1994 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 08:56

nein, es geht um einen guten Bekannten von uns (der ist ca. 50)

Das hängt davon ab, ob der Weg, etwa durch Dienstbarkeit im Grundbuch zu benutzen war (einziger Zugang) oder eine Duldung des Eigentümers darstellt (Abkürzung über Privatgelände).

Weitere Einschätzungen können ohne genauen Sachverhalt nur spekulativ sein.

G imager761

Patrik1994 
Beitragsersteller
 02.11.2011, 11:23

danke für die antwort, das war meine 300. die ich bekommen hab :D !

Es gibt drei Arten von rechtsverbindlichem Gewohnheitsrecht:

das gesetzesmäßige (secundum legem),

das gesetzeswidrige (contra legem) und

das Rechtslücken füllende außergesetzliche (praeter legem).

Was in deinem Falle zu prüfen wäre, ob die Voraussetzungen für ein Notwegerecht gegeben sind (Geh- und Leiterrecht) !

Ohne eine Ortsbegehung kann deine Frage nicht abschließend beantwortet werden.

Viel Glück.

Vergiss es und mach dich vorher schlau! Es gibt zwar den Begriff "GEwohnheitsrecht", aber bei Privatklagen kannst du das sehr selten anwenden und/oder beweisen...