Staffelmiete Gewohnheitsrecht?

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Zunächst: Das BGB kennt kein Gewohnheitsrecht!

Weiter: Ist nicht aktiv der Baustein "Staffelmiete" angekreuzt, ist sie nicht wirksam vereinbart. Gezahlte ME ist deshalb zurückzuzahlen.

Frage: Ist bei der (nicht wirksam) vereinbarten Staffelmiete der jährliche Erhöhungsbetrag oder die dann jeweils zu zahlende Gesamtmiete angegeben?

Wenn nicht, ist auch die Staffelungsmiete deshalb nicht wirksam vereinbart.

MoritzK96 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 12:46

Das Feld ist zwar nicht angekreuzt, aber für die nächsten 10 Jahre sind jeweils die erhöhte Gesamtmiete zum jeweiligen Stichtag angegeben. Hat das irgendeine Auswirkung? Tut mir leid für die späte Rückmeldung, scheinbar funktioniert meine E-Mail Benachrichtigung nicht :-)

albatros  17.08.2021, 13:05
@MoritzK96

Die Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Ich neige dazu, dass das fehlende Kreuz die Nichtigkeit der Staffelung bedeutet. Das müsste ein Jurist ran.

Gerhart  22.07.2021, 16:27

Wenn der FS die Überhöhung der Miete nicht zurück fordern will, wirds noch komplizierter. Normal wäre, dass die Miete jährlich um einen bestimmten Betrag steigt. Beispiel: 500€ Grundmiete ab Mietbeginn, 510€ ab 04-2021 aktuell 40 € überzahlt. Gibt es hier ein Lastschriftverfahren oder wird mit Überweisungsauftrag gearbeitet?

Sprich mit dem Vermieter und klärt, wie ihr den Vertrag nachträglich so ergänzt, dass beide Exemplare wieder übereinstimmen und dieser Punkt dann auch klar ist.

Jeder könnte z. B. in sein Exemplar den Haken setzen und den jeweils anderen gelegenetlich seinen "Servus" daneben setzen lassen.

Oder man schreibt eine Zusatzvereinbarung, in der erklärt ist, dass Staffelmiete vereinbart ist.

Eine Maklerin hat kein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Mietvertrages. Seit wann bist du Mieter, will sagen, wann war Mietbeginn? Nach meinem Ermesssen könnte das am 1.April 2020 gewesen sein. Da aber eine Mieterhöhung frühestens nach 15 Monaten vorgenommen werden kann, kann es auch der 1.1.20 gewesen sein.

Ein Indexvertrag ist eigentlich ganz gut, da jährliche Zuwächse um die 2 % liegen. Damit würden in 3 Jahren nur etwa 6 % Mieterhöhnung auf dich zukommen, ein normaler Mietvertrag könnte im gleichen Zeitraum bis zu 20% Erhöhung beinhalten.

Mein Rat, sprich mit dem Vermieter über den Formfehler und lass es im gegenseitigen Einnvernehmen korrigieren. Um wieviel % wurde denn die Grundmiete erhöht?

albatros  22.07.2021, 14:14
Ein Indexvertrag

Der FS fragt wegen eines Staffelmietvertrages....!!

Gerhart  22.07.2021, 16:21
@albatros

Zur Zeit gibt es keinen Staffelmietvertrag, weil das Feld nicht angekreuzt wurde. Aber wenjn über einenStaffelmietvertrag lediglich gesprochen wurde und bereits eine Mieterhöhung stattgefunden hat, die nicht belegbar ist, könnte doch ein IndexMV nachträglich vereinbart werden.

albatros  23.07.2021, 01:21
@Gerhart

Das war aber nicht Inhalt der Frage.