Staffelmiete Gewohnheitsrecht?
Guten Tag zusammen,
ich habe folgende Situation:
Mein Vermieter und ich haben über die Maklerin einen Staffelmietvertrag vereinbart.
Die erste Erhöhung beginnend ab April 2021 zahle ich bereits monatlich.
Mir ist dabei aufgefallen, dass technisch ein Formfehler bei der Staffelmiete im Vertrag ist.
Dieser wurde nicht als "aktiver Baustein angekreuzt" und im Vertrag wird darauf verwiesen, dass nur wenn das Feld angekreuzt ist, die Staffelmiete wirksam vereinbart wurde.
Ich hatte aber, gerade in Bezug auf die zwischenmenschliche Beziehung untereinander, nicht vor die Zahlung einzuschränken.
Dennoch meine Frage: Wird durch meine dennoch gezahlte Mieterhöhung daraus eine Art Gewohnheitsrecht ? Sprich entwickelt der Vermieter darauf irgendwann doch einen Anspruch wenn ich ich nicht darauf hinweise, und die Zahlung jährlich weiter erhöhe?
Liebe Grüße im Voraus!
3 Antworten
Zunächst: Das BGB kennt kein Gewohnheitsrecht!
Weiter: Ist nicht aktiv der Baustein "Staffelmiete" angekreuzt, ist sie nicht wirksam vereinbart. Gezahlte ME ist deshalb zurückzuzahlen.
Frage: Ist bei der (nicht wirksam) vereinbarten Staffelmiete der jährliche Erhöhungsbetrag oder die dann jeweils zu zahlende Gesamtmiete angegeben?
Wenn nicht, ist auch die Staffelungsmiete deshalb nicht wirksam vereinbart.
Die Frage kann ich nicht mit Sicherheit beantworten. Ich neige dazu, dass das fehlende Kreuz die Nichtigkeit der Staffelung bedeutet. Das müsste ein Jurist ran.
Wenn der FS die Überhöhung der Miete nicht zurück fordern will, wirds noch komplizierter. Normal wäre, dass die Miete jährlich um einen bestimmten Betrag steigt. Beispiel: 500€ Grundmiete ab Mietbeginn, 510€ ab 04-2021 aktuell 40 € überzahlt. Gibt es hier ein Lastschriftverfahren oder wird mit Überweisungsauftrag gearbeitet?
Sprich mit dem Vermieter und klärt, wie ihr den Vertrag nachträglich so ergänzt, dass beide Exemplare wieder übereinstimmen und dieser Punkt dann auch klar ist.
Jeder könnte z. B. in sein Exemplar den Haken setzen und den jeweils anderen gelegenetlich seinen "Servus" daneben setzen lassen.
Oder man schreibt eine Zusatzvereinbarung, in der erklärt ist, dass Staffelmiete vereinbart ist.
Eine Maklerin hat kein Mitspracherecht bei der Gestaltung des Mietvertrages. Seit wann bist du Mieter, will sagen, wann war Mietbeginn? Nach meinem Ermesssen könnte das am 1.April 2020 gewesen sein. Da aber eine Mieterhöhung frühestens nach 15 Monaten vorgenommen werden kann, kann es auch der 1.1.20 gewesen sein.
Ein Indexvertrag ist eigentlich ganz gut, da jährliche Zuwächse um die 2 % liegen. Damit würden in 3 Jahren nur etwa 6 % Mieterhöhnung auf dich zukommen, ein normaler Mietvertrag könnte im gleichen Zeitraum bis zu 20% Erhöhung beinhalten.
Mein Rat, sprich mit dem Vermieter über den Formfehler und lass es im gegenseitigen Einnvernehmen korrigieren. Um wieviel % wurde denn die Grundmiete erhöht?
Ein Indexvertrag
Der FS fragt wegen eines Staffelmietvertrages....!!
Zur Zeit gibt es keinen Staffelmietvertrag, weil das Feld nicht angekreuzt wurde. Aber wenjn über einenStaffelmietvertrag lediglich gesprochen wurde und bereits eine Mieterhöhung stattgefunden hat, die nicht belegbar ist, könnte doch ein IndexMV nachträglich vereinbart werden.
Das war aber nicht Inhalt der Frage.
Das Feld ist zwar nicht angekreuzt, aber für die nächsten 10 Jahre sind jeweils die erhöhte Gesamtmiete zum jeweiligen Stichtag angegeben. Hat das irgendeine Auswirkung? Tut mir leid für die späte Rückmeldung, scheinbar funktioniert meine E-Mail Benachrichtigung nicht :-)