Gibt es ein Gewohnheitsrecht für parken u.befahren vom Nachbargrundstück
Haben unser Haus vor 25 Jahren gekauft. Eingang unseres Hauses geht zu einem Fabrikhof, über diesen wir seither angefahren sind und auf welchen wir bisher ohne Einwand des Nachbars geparkt haben. Plötzlich sollen wir unser Auto nicht mehr hier abstellen, da die Fabrikhalle vermietet wurde. Gibt es hierfür ein Gewohnheitsrecht?
4 Antworten
Wenn es keine Grundbucheintragungen gibt besteht kein "Gewohnheitsrecht" zum Befahren von Nachbargrundstücken, es sei denn, man kann Vereinbarungen oder ein Notwegerecht nachweisen. Dies zu beurteilen bleibt dann aber den Gerichten überlassen..
Sicherlich gibt es hier ein Wegerecht, welche man sich ins Grundbuch eintragen lassen kann. Willst Du Dich auf ein Gewohnheitsrecht berufen, lässt sich dieses erstens sicher nicht genau definieren - wie lange muss dieses bereits bestehen, damit man es als Gewohnheitsrecht bezeichnen kann? Und zweitens lässt sich dieses meist nicht ohne fachliche Hilfe (Rechtsanwalt) oder gar einem Gerichtsurteil durchsetzen.
Lässt sich soo einfach nicht sagen.
Normalerweise muss sowas im Grundbuch stehen (Wegerecht).
nein, gibt es nicht
Das kann man so pauschal nicht sagen! Es gibt genug Urteile in der Rechtsprechung, die von einem Gewohnheitsrecht ausgehen!