Gewohnheitsrecht bei Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung?
Bei uns wurde eine Straße zwischen 2 Orten, die niemals mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern versehen war, nun mit Begrenzungsschildern versehen. Wann darf hier geblitzt werden? Sofort? (Wurde vorgestern aufgebaut). Gilt hier ein Gewohnheitsrecht wenn man erwischt wurde?
4 Antworten
Die StVO kennt kein "Gewohnheitsrecht".
Allerdings sind viele Straßenmeistereien so kulant, daß sie bei manchen Änderungen Hinweistafeln aufstellen wie z.B. "Achtung - geänderte Verkehrsführung", "geänderte Vorfahrtsregelung" und ähnliches.
Grundsätzlich gilt aber: Verkehrszeichen sind verpflichtend. Daß man gestern und die 50 Jahre vorher auf einem Streckenabschnitt 100 fahren durfte und seit heute nur noch 70, begründet kein Gewohnheitsrecht.
Vielen Dank für deine Antwort :)
im strassenverkehr muss man aufpassen und darf sich nicht auf gewohnheiten wie "da kam noch nie was" verlassen. man muss schauen, ob es gründe gibt, die geschwindigkeit zu reduzieren wie hinweise auf pannen oder baustelle oder eben ein schild, das ein bestimmtes tempo vorschreibt.
Okay, danke :)
natürlich gilt da kein gewohnheitsrecht. auch beim aufstellen z.b. eines stop-schildes muss da sofort angehalten werden und nicht erst nach einigen monaten
Dankeschön :)
Kein Gewohnheitsrecht...hier zählt die StVO
Ich hoffe sie machen es gleich, hat ja einen Sinn warum die die Schilder aufbauen...
Alles klar, danke :)