Was genau bedeutet Wegerecht für den daneben wohnenden Nachbarn, wenn der Eingang zugemauert
Darf ein Nachbar der an seiner längsten Stelle seines Grundstücks nur 7 Meter Platz bis zu seinem Haus hat, und 5 Meter bis zur Haustür, das Grundstück verengt sich dann bis auf 0 Meter, weil dort das Nachbargrundstück anfängt, einfach 2 Autos und 4 Mopeds abstellen? Die Häuser stehen neben einander in einer so genannten L – Form. Nicht hintereinander. Früher war die Wand des Eigentümers offen. Heute ist sie zugebaut, bis auf die Stelle „0 Meter“. Aus den Grundstücksunterlagen ist zu lesen, dass da nur ein Wegerecht besteht, wahrscheinlich weil der Eigentümer dort bis in seinen Garten durchgehen konnte.
Darf der neue Nachbar dort parken und Sachen in sein Haus schaffen obwohl er auf der Straße parken könnte?
Hört sich alles kompliziert an, aber ich brauche dringend eine Antwort, weil der einfach macht was er will, DANKE
5 Antworten
Ein Wegerecht ist normalerweise im Grundbuch eingetragen. Der Weg muss freibleiben und darf nicht als Sperre genutzt werden. Wenn kurzfristige Ladetätigkeiten erledigt werden müssen, so ist das voll in Ordnung. Anschliessend ist der Weg wieder zu räumen.
Darf der neue Nachbar dort parken und Sachen in sein Haus schaffen obwohl er auf der Straße parken könnte?
Er darf, muss aber den Platz wieder räumen. Wäre halt eine Absprache wert. Durch den Kauf wird das Wegerecht nicht aufgehoben.
das stimmt genau, das Wegerecht besteht seit 1906 und bleibt so für die Ewigkeit bestehen, so steht es in meinem Grundbuchauszug. Nur der Nachbar hält sich trotzdem nicht daran.
Wegerechte werden vergeben, wenn ein Nachbar sonst nicht gescheit auf sein Grundstück kommen kann. Bei uns sind zum Beispiel als Grunddienstbarkeiten einmal eine Wegerecht und einmal ein Wege- und Überfahrtsrecht eingetragen.
Das heisst unter anderem, dass wir die Strasse für die Durchfahrt freihalten müssen. Und dass diese beiden Parteien da gehen und fahren dürfen.
Zum Glück kommen wir supi mit den Leuten aus, sonst hätte es bestimmt auch schon Ärger gegeben.
Wie dem auch sei. Es muss im Grundbuch bei euch als Grunddienstbarkeit eingetragen sein.
genauso steht es bei uns auch.
Leider macht der Nachbar einfach was er will, da er außer dem Haus kein weiteres Grundstück hat. Es wird einfach Wäsche aufgehangen, Mopeds abgestellt und verkauft und 2 Autos quer gestellt. Obwohl er weiß, dass da nichts stehen darf, macht er was er will.
? Wie Wegerecht für den Nachbarn? Wegerecht hat doch der Nutzer und dieses ist im Grundbuch eingeschrieben und gilt für den alten Zustand. Also meist nicht für neue Käufer und weitere Anbauten/Neubauten und Fahrzeuge. Schaue somit in die Urkunde und vergleiche. Viel Glück.
Auf dem eigenen Grundstück kann er machen was er will. Wenn ein Recht im Grundbuch steht dann muss er das beachten.
da er kein Grundstück hat, macht er einfach was er will, obwohl er es weiß dass er da nicht parken darf. Bei uns im Grundbuch steht, dass er da nur drüber fahren darf, aber nicht parken und sonstigen Schrott abstellen. Aber einen Schiedsmann werde ich auch nicht in Anspruch nehmen, da der Mensch mir am "A" vorbei geht.
hört sich jedenfalls nach ner Menge Ärger an, wie einen solchen den wir bekommen hätten, wenn wir am letzten Sonntag eine Entrümpelung gemacht hätten, da hatte es nämlich dem Nachbarn nicht gepasst, das irgendwelche Container oder Absetzmulden rum stehen!
LG