Wer ist fürs Schnee schippen verantwortlich
Ich weis, daß jeder für den Teilvor seinem Haus verantwortlich ist. Wie ist das aber mit meinem Grundstück, auf dem ein Nachbar Wegerecht hat. Muß ich da auch räumen und bin ich auch für die Beleuchtung verantwortlich?
8 Antworten
Zunächst zur Beleuchtung:
Die Beleuchtung ist wohl - ohne die Örtlichkeit zu kennen - nicht Teil der Mietsache, sondern eine Gebäude-Installation und fällt damit in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Das mit dem Wegerecht ist etwas komplizierter, weil der Begriff Wegerecht alleine noch keine besondere Aussagekraft hat.
Zunächst kommt es darauf an, wie dieses Wegerecht fixiert ist.
Gehen wir davon aus, dass es - wie üblich - als Grunddienstbarkeit über einen notariellen Vertrag vereinbart und im Grundbuch eingetragen worden ist.
Dann kommt es weiter darauf an, ob in diesem Grundbucheintrag weitere Rechte und Pflichten festgehalten wurden (beispielsweise bezüglich der Unterhaltung und der Verkehrssicherung des Weges).
Wenn wir jetzt den einfachsten Fall vermuten (Wegerecht ohne weitere Zusätze im Grundbuch eingetragen), dann ist der Eigentümer des Weges in der Pflicht. Das heisst, der Eigentümer des Weges ist für den Winterdienst verantwortlich, kann diese Verantwortung aber mittels Vertrag auf einen Dritten abwälzen, beispielsweise einen Mieter.
Der Nutzer des Weges, also Dein Nachbar, hat in diesem Fall keine Verpflichtungen. Zwar schreibt ihm §1020 BGB die schonende Ausübung seiner Grunddienstbarkeit vor, aber daraus lässt sich juristisch keine Pflicht zum Winterdienst ableiten.
Ganz anders sähe es selbstverständlich aus, wenn Unterhaltspflichten des Nutzers im Grundbuch fixiert wären. Aber da wir beide die Grundbucheintragung nicht kennen, ist das reine Spekulation.
Ja, so ist es!
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer verantwortlich für das Räumen und im Schadensfall haftbar. Es steht ihm frei, diese Pflicht vertraglich zu delegieren und im Schadensfall entsprechend den Beauftragte in Regress zu nehmen.
Wenn ich das richtig verstehe: Du hast gemietet und wohnst vorne. Dein nachbar hat gemietet und wohnt im hinteren Teil.
Prinzipiell wäre der Vermieter zuständig. Er kann die Pflicht mittels Mietvertrag delegieren, zB gegen Mieterlass auf einen oder mehrere Mieter.
Man muss morgens um 7.00 Uhr einen geräumten Weg vorfinden können. Bei andauerndem Schneefall muss bis zu 3x täglich geräumt werden. Nachts um 23.00 uhr ist absoluter Nonsens.
Bezüglich der Räumpflicht kannst du dich beim Ordnungsamt erkundigen. Denn verletzung der Räumpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und mit Bußgeld belegt. Da bekommst du kompetente Auskunft, wer bei euch nun wofür zuständig ist. Ein Blick in den Mietvertrag hilft auch weiter.
Im Prinzip muss dann dort dein Nachbar räumen und auch für Beleuchtung sorgen, wenn er welche braucht. Es ist ja "sein" Weg.
Willst du auf Nummer sicher gehen, stellst du ein Schild auf: "Privatweg - kein Winterdienst". Dann wissen auch eventuelle Besucher deines Nachbarn bescheid.
Die Räumpflicht beschränkt sich auf öffentlich zugängliche Wege.
Das kommt darauf an, was "Wegerecht" bedeutet.
Wenn er da lang spaziert, weil er will, dann musst du wohl nicht räumen - im Zweifelsfall stellste ein Schild auf.
Wenn er aber dein Untermieter ist und den Weg benutzen muss, um an seine Wohnungstür zu gelangen, wirst du wohl schippen müssen.
Beleuchtung und Schneeschippen ist Vermietersache.
Das muss dich gar nicht kümmern.
ist ein alter Hofkomplex und er hat einen Teil hinten. Ich wohne nur zur Miete vorne...aber den Vermieter intresiert die Beleuchtung auch nicht...