Sie hat sich schwängern lassen, damit sie nach Deutschland kommen kann

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange sie verheiratet sind gilt der "Familienunterhalt", also jedem Partner steht ein Teil vom Gesamteinkommen zu.

Leben sie getrennt (aber noch verheiratet) steht dem "geringer verdienenden" Partner während der Trennungsphase eventuell ein "Trennungsunterhalt" zu.

Dem Kind steht unabhängig davon der Kindesunterhalt zu.

Erst nach der Scheidung - und wenn das Kind älter als drei jahre ist, gilt die Mutter als "erwerbsfähig" (vorausgesetzt, das Kind kann in einer Kita o.ä. betreut werden...) und muss für sich selbst sorgen...

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:16

Das Kind bekommt schon Unterhalt. Es ist über 3 Jahre alt und geht in die Kita.

Egoline  09.03.2011, 12:21
@Lady85

Dann ist die Mutter also "erwerbsfähig", muss also für sich selbst sorgen.

Allerdings: solange sie verheiratet ist, steht ihr eventuell ein "Ausgleich" am Familieneinkommen zu, falls der Noch-Mann mehr als sie verdient..., für das Trennungsjahr der entsprechende Trennungsunterhalt (sozusagen als "Ausgleichszahlung"...)

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:29
@Egoline

Vielen Dank für die Info

er müsste ihr keinen Unterhalt zahlen,da sie arbeitet.Sie könnte wenn sie keine Arbeit hätte so lange Unterhalt von ihm verlangen,bis das Kind 4 Jahre alt wäre.Den Kindesunterhalt muss er ja auf jeden Fall zahlen,obwohl noch zu überlegen wäre einen Vaterschaftstest machen zu lassen.

Egoline  09.03.2011, 12:16

Bereits ab dem dritten Geburtstag des Kindes gilt die Mutter als "erwerbsfähig" (wenn für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.)

Für das "Trennungsjahr" könnte sie möglicherweise "Trennungsunterhalt" einfordern.

gogi1  09.03.2011, 12:18
@Egoline

die mutter darf schon nach 6 wochen wieder arbeiten gehen. 3 jahre darf sie aber maximal zu hause bleiben

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:20
@Egoline

Das Trennungsjahr ist ja auch schon längst rum

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:10

Vielen Dank für deine Antwort.

Ein Schwangerschaftstest ist nicht notwendig. Das Kind ist ihm wie aus dem Gesicht geschnitten.

Ich werde nie verstehen warum Männer einfach glauben dass eine Frau die Pille nimmt, nur weil sie es sagt. Manche Männer lernen es nie und fallen immer wieder darauf rein, dann haben sie auch nicht anders verdient, ich habe da kein Mitleid. Bei One-Night-Stands sollte man sowieso immer ein Kondom nehmen nicht nur wegen einer unerwünschten Schwangerschaft auch wegen HIV und sonstigen unangenehmen Infektionen. Aber wie gesagt bei vielen Männern kommt erst die Geilheit, wenn eine Frau mit dem Hintern wackelt und dann das große Erwachen.

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 15:45

Ungeachtet dessen, dass das mir nicht weiterhilft, finde ich deinen Kommentar trotzdem korrekt :-)

truxumuxi  09.03.2011, 16:56
@Lady85

Du setzt dich sehr für deinen Bruder ein, obwohl es eigentlich seine Angelegenheit wäre, sich da schlau zu machen, was er tun kann. Ich kann dir soviel sagen, dass wenn das Kind einen Kita-Platz hat und sie eine Vollzeitstelle, dann bekommt sie keinen Unterhalt für sich. Lediglich das Kind erhält Unterhalt. Nur wenn das Kind zu Hause ist bzw. unter 3 Jahre oder über 3 Jahre und ohne Kita Platz kann sie Betreuungsunterhalt verlangen. Dein Bruder sollte sich einen Anwalt nehmen und schleunigst dafür Sorgen dass er Nägel mit Köpfen macht sonst wird ihm die Frau ständig Ärger machen. Ich kenne diesen Typ Frau, die sich absichtlich schwängern lassen um dann ständig die Hand aufzuhalten. Ich finde das widerlich, weil solche Frauen die anderen Frauen mit in ein schlechtes Licht rücken. Leider hat dein Bruder wirklich nicht viel nachgedacht, aber jetzt sollte er zusehen, dass er es tut. Für das Kind sollte er zahlen, und er sollte auch den Kontakt halten, schließlich kann das Kind nichts für seine Mutter.

ja sie kann für sich unterhalt verlangen. sie war ja jahrelang zu hause für das gemeinsame kind. das entscheidet aber das gericht ob sie nun unterhalt von ihm bekommt oder nicht. unterhalt bekommt sie dann so lange, bis sie wieder heiratet. ich schätze mal du redest von deinem freund und bist jetzt nur eifersüchtig auf seine ex. er hat aber selbst schuld. verhüten müssen beide. also hat er auch die konsequenzen zu tragen. und heiraten musste er sie ja nun wirklich nicht. selbst schuld

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:15

ich bin seine Schwester. Sie war übrigens nicht jahrelang zuhause des Kindes Willen. Die Oma hat drauf aufgepasst, während sie in der City mit ihren Kopftuchfreundinnen spazieren gegangen ist.

gogi1  09.03.2011, 12:19
@Lady85

brauchst dich doch da nicht einmischen. dein bruder hat mist gebaut. jetzt soll er die konsequenzen tragen und wenn er hilfe braucht dann kann er sich selbst drum kümmern

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 12:21
@gogi1

naja, ich denk da nicht so egoistisch. man kann ja irgendwie versuchen zu helfen.

gogi1  09.03.2011, 12:43
@Lady85

tja es gibt einen unterschied zwischen helfen und einmischen

Lady85 
Beitragsersteller
 09.03.2011, 14:49
@gogi1

du mischt dich doch auch gerade ein.

gogi1  10.03.2011, 08:18
@Lady85

du hast nach rat und meinungen gefragt. also musst du auch mit allen meinungen rechnen. nicht nur mit denen die dir gefallen

Wenn sie geschieden wäre dürfte in diesem Fall nix laufen. Aber während dem Getrennt leben handelt es sich um Ehegattenunterhalt. Das ist sehr wohl denkbar