Warum darf sich der Gründer von Porsche so nennen?
Hallo,
der Gründer von Porsche, Ferdinand Porsche selbst, trägt ja - wie man immer und immer wieder sowie überall sehen kann - den offiziellen Titel "Dr. Ing. h.c. Ferdinand Porsche" (AG).
Doch ist es nicht so, dass man bei den ehrenhaften Doktortiteln den Ursprung mitangeben muss (z.B. "of University of Toronto"), weil diese ja ggf. nicht "erarbeitet, sondern erkauft" (bzw. gespendet wurden? Okay, Herr Porsche hat zwar viel geleistet mit seinen Ingenieursarbeiten, aber trotzdem stellt sich mir diese Frage, denn theoretisch ist das doch nicht rechtens, oder?
Oder gibt es dabei (bei den Ehrenpromotionen) auch wieder Unterschiede?
Einmal der Dr. h.c., der durch Spenden verliehen wird (an die Universität; weshalb auch eigentlich der Ursprung (s.o.) mitangegeben werden müsste) und
einmal der "Dr. h.c."-Titel, der auch ohne jegliche (Geld- / Prämien-)Spenden von einer Hochschule vergeben werden kann (sozusagen tatsächlich ein "wirklicher Ehrendoktortitel" ---> man kann sich ja auch z.B. nicht als "Ehrenbürger der Stadt 'einkaufen'".
Gibt's da also wiederum Unterschiede?
7 Antworten
Hallo!
In Deutschland gibt es nur den Doktor ehrenhalber, der verliehen wurde. Dieser HC darf auch im Personalausweis stehen.
In den USA gibt es auch käuflich zu erwerbende kirchliche Ehrendoktortitel. Aber "käuflich" ist wohl auch nicht ganz richtig. Es wird "gespendet". Hier muss die Herkunft genannt werden. Soweit ich informiert bin, sind diese Titel aber in Deutschland nicht anerkannt.
Schöne Grüße
PS: Für seine Verdienste um Österreich wurde Porsche 1917 der Ehrendoktor der TH Wien und das Offizierskreuz des Franz-Joseph-Ordens verliehen
Jetzt bin ich aber fertig!
Ich habe manchmal die blöde Angewohnheit, alles häppchenweise zu servieren! ;-)
Supi ;-)
In Anerkennung für die Konstruktion der bei der Targa Florio siegreichen Zweiliter-Kompressor-Mercedes verlieh 1924 die Technische Hochschule Stuttgart Porsche die Würde eines Dr.-Ing. ehrenhalber
Im 76. Lebensjahr starb Ferdinand Porsche im Januar 1951 in Stuttgart. Das Unternehmen seines Sohnes Ferry Porsche, die Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG, ist heute einer der bekanntesten Hersteller von Sportwagen.
Na, DAS ist doch mal 'ne hilfreiche Antwort! Ich danke Ihnen :)
Hier sind alle Informationen vereint, danke!
bei ärzten ist es so, wenn sie im ausland studiert haben (können auch deutsche sein) muss auf den praxisschild der name der entsprechenden uni oder der name der stadt (ist bundesweit unterschiedlich). eine solche regelung bei ingineuren ist mir nicht bekannt.
Blöde Frage, sorry, Aus dem h.c. geht eindeutig hervor, dass dieser Titel ihm verliehen wurde (nicht gekauft oder "gespendet"!). Und wer ihm diesen Titel verliehen hat, muss nicht angegeben werden. Wieso denn?
Übrigens heißt es nicht "ehrenhafter" sondern "ehrenhalber".
Ich glaube nicht das man angeben muss wer einem dem Titel verliehen hat. Der Ehrendoktor ist auch an sich kein akademischer Grad, so dass es aus dieser Sicht relativ egal ist, ob man diesen Titel bekommen hat weil man etwas wissenschaftliches geleistet oder weil man Geld ausgegeben hat.
Der wirt das schon von irgendwo bekommen haben. Außerdem darf er das weil er reich ist und weil er reich ist...ach ja und weil er reich ist. Neidisch?
Er ist schon über 60 Jahre tot.
Ferdinand Porsche (* 3. September 1875 in Maffersdorf (Böhmen); † 30. Januar 1951 in Stuttgart) war ein österreichisch-deutscher Autokonstrukteur und Gründer der Firma Porsche in Stuttgart.
Ouh...danke^^'
Bitteschön! Aber ich war noch gar nicht fertig! ;-)
Um Deine eigentliche Frage noch abschließend zu beantworten:
Dr. Ing. hc Ferdinand Porsche durfte sich so nennen, weil er
ein Ingenieur war und
ihm aufgrund diverser Verdienste die Ehrendoktorwürde nachweislich verliehen wurde.
Noch was zur Erläuterung:
"Dr. Ing. h.c. Ferdinand Porsche" (AG)
Hier handelt es sich natürlich nicht um den Gründer, da er bereits längst gestorben ist. Die zwei Buchstaben am Ende "AG" signalisieren, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt, die diesen Namen trägt.