BAB abgelehnt- Eltern Unterhalt?
Hallo, unsere 26.jährige Tochter hat am 1. August eine Lehre zur Einzelhandelskauffrau begonnen und verdienet im ersten Lehrjahr 670 Euro Brutto und hat eine eigene Wohnung. Sie war bis vor 3 Monaten verheiratet ( insgesammt 3 Jahre) und hat einen Antrag auf BAB gestellt der abgelehnt wporden ist. Wir Eltern mussten auch unsere Verdienste im den Antrag angeben. Nun ist es aber so das ich meinen 400 Eurojob vor 6 Wochen verloren habe, also ist nun ja weniger Geld in unserer Haushaltskasse. Nun meine Frage, müssen wir unsere Tochter trotzdem unterstützen obwohl sie verheiratet war ( sie hat auf Unterhalt verzichtet- persönliche Gründe) und sie 26 jahre ist und sie ja schon mehr als 4 Jahre ihren eigenen Haushalt hatte? Angeblich sollen wir 169 Euro zu viel verdienen.
8 Antworten
ist das denn die erste ausbildung für eure tochter ?
sie müßte ja theoretisch seit 10 jahren aus der schule raus sein , was hat sie denn bisher gemacht ? falls sie schonmal eine ausbildung gemacht hat wäre das ja nun die zweite ausbildung und da gibt es sowieso kein BAB mehr................
sie hat auf Unterhalt verzichtet- persönliche Gründe
Das habe ich bei meiner Scheidung auch getan und meine Anwältin sagte mir folgendes:
Ich kann auf Unterhalt verzichten, ja, aber sobald ich arbeitslos bzw. bedürftig werde, ist mein Ex unterhaltsverpflichtet. Man kann nicht zu Lasten des Staates auf Unterhalt verzichten!
Dann ihnen ihre Anwältin Unfug erzählt. Heute ist nach neustem Recht jeder nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich finananziell gesehen. Nur wenn kleine Kinder da sind ergibt sich ein Unterhaltsanspruch.
wer soll denn sonst zahlen?
sie hat auf Unterhalt verzichtet , da wäre es ja wohl nicht normal wenn der Steuerzahler sie jetzt alimentiert
Mal abgesehen davon,das sie schon 26 Jahre alt ist und ihr nur bis zum Abschluss der ersten Ausbildung oder aber bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltspflichtig seit,hat diese Unterhaltspflicht ab der Heirat der Ehemann übernommen !!! Selbst nach einer Scheidung,wäre erst einmal der Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex - Ehemann zu prüfen,hat sie einen Anspruch und er liegt über seinem Selbstbehalt,muss sie zunächst diesen Unterhaltsanspruch geltend machen.Ihr habt mit dem Unterhalt erst einmal nichts mehr zu tun.Sie soll auf dem Jobcenter einen Antrag auf eine eigene Wohnung stellen und bei euch Ausziehen.Wenn der Antrag auf BAB - abgelehnt wurde,dürfte sie Anspruch auf Aufstockung auf ihr Einkommen haben,diesen müsste sie auch auf dem Jobcenter beantragen.Sie müsste dann auf ihre 670 € Brutto,einen Freibetrag von 214 € haben,der ihr von ihrem Nettoeinkommen abgezogen würde.Angenommen sie hätte 550 € Netto,davon gingen 214 € Freibetrag ab,blieben 336 € anrechenbares Einkommen übrig.Da ihr 382 € Regelsatz zustehen würden,bekämme sie die Differenz von 336 € anrechenbarem Einkommen,bis auf ihren Regelsatz von 382 €,also 46 € als Aufstockung gezahlt.Dazu kommen dann noch ihre angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung.Was für sie als angemessen gilt,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.
Es gibt keine Unterhaltspflicht bis 25, auch wenn das viele hier schreiben. Eltern haben die 1. Ausbildung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu finanzuieren. Ihnen muss als Eltern mind. 1200 Euro plus 920 Euro für den Ehepartner verbleiben als Einkommen. Bei 670 Euro brutto verbleiben 533 Euro. Sie muss dann eben Wohngeld oder ähnlches z.B Aufstocken von Hartz 4 beantragen. Gibt es in der Ehe der Tochter keinen gemeinsamen Kinder wird wohl auch der Exmann kaum Unterhalt zahlen müssen. Also ihnen muss 2120 Euro bleiben plus Fahrten zur Arbeit plus Altersvorsorge, damit müssen Eltern kaum Unterhalt zahlen. Sie müssten also mindestens 2500 Euro netto verdienen