Unterhalt beim Praktikum (1 Jahr) führ die volle FH-Reife?
Guten Abend liebe GF.net'ler
Ich fange jetzt bald ein Praktikum für den beruflichen Teil der FH-Reife an, um eben, wer hätte es gedacht, meine Fachhochschulreife zu erlangen. Dies kommt so zustande, dass ich wegen einer schweren Krankheit für ca. 1 Monat die Schule nicht besuchen konnte, so mein Mündliches in den "Grenzfächern" absank und somit nicht mehr zum Abitur zugelassen wurde. Da ein Jahr extra nicht in Frage kam, hab ich nach Absprache mit dem Oberstudienrat mich auf ein Praktikum zum beruflichen Teil der FH-Reife "geeinigt" (gab ein gespräch wegen den Fehlzeiten).
Da ich seit Sommer letzten Jahres alleine wohne, aus privaten und auch schulischen Gründen, habe ich ja immer Unterhalt bekommen "weil ich ja noch zur Schule gehe".
Nun stelle ich mir die Frage: bekomme ich in dem Praktikum weiterhin Unterhalt? Ich mein.. er zählt doch trotzallem zu meiner Schulbildung oder etwa nicht?
1 Antwort
Nein! Das Praktikum zählt nicht nur Schulbildung! Dies dürfte Bundesländer über greifend sein. Die FHR wird dir ja auch nur zuerkannt.
Am Beispiel: Wenn du das Abitur erfolgreich bestehst, bekommst du auch dein Abitur ohne was zu machen.
Wenn du das Praktikum beendest (also nach einem Jahr und nicht abbrichst) bekommst du nicht automatisch die FHR. Dafür musst du erst einen Antrag stellen und dann wird dein Praktikumsplatz geprüft etc.
Mit Unterhalt kenne ich mich leider nicht aus und kann dir dementsprechend auch nicht sagen ob und was du bekommst.