Müssen meine Eltern Unterhalt und Stuidumsgebühren einer privaten Uni zahlen?

5 Antworten

Eltern sind Unterhaltspflichtig bis zum Ende des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Ausnahmen sind z.B Ausbildungsabbrüche ohne Grund. Wie hoch die Ansprüche sind richtet sich unter anderem nach der Qualifikation des Kindes. Eltern können daher z.B. nicht darauf drängen im Dorf eine Ausbildung zu machen, wenn das Kind in Hamburg studieren will. Die Höhe wird sich im Falle einer Klage vermutlich am Bafögsatz orientieren was in etwa 640 monatlich inkl. Kindergeld wären.

Wenn kein Anspruch auf Befög besteht gibt es z.B. die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen, den guten alten Nebenjob, Stipendien und Studienkredite z.B. KfW oder DKB.

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 21:08

Bafög kann ich nicht bzw darf ich nicht beziehen, auf Grund des Einkommens.

Die Antwort ist für andere Hilfe suchende bestimmt wertvoll.

Vielen Dank für diesen Beitrag! :)

susicute  16.01.2012, 21:54
@Migolo

Nur falls du dich verlesen habe solltest... Der genannte Betrag von ca. 640 € bezieht sich auf den Unterhalt, den dir deine Eltern gewähren müssen und den du im Zweifel auch einklagen kannst, wenn du nicht Befög berechtigt bist. Wohngeld kommt ebenfalls nur in Fragen, wenn du NICHT Bafög berechtigt bist. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob bei einem Wohngeldantrag deine Studiengebühren berücksichtigt werden. Ich gehe aber mal davon aus, da du sie als Student ja auch als Werbungskosten vortragen lassen kannst. Wenn du also Wohngeld bekommst, wäre die Miete schonmal bezahlt.

Generell zu Studiengebühren, wenn auch nicht auf einer Privatuni hier noch ein Artikel: http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-904-studiengebuehren-unterhalt.php

Migolo 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 17:58
@susicute

Auf jeden Fall ist der Artikel sehr interessant für Meine Situation. Ich kann dir quasi versichern, dass ich nicht Bafög-berechtigt bin, weil das Einkommen meiner Eltern zu hoch dafür ist. Blöd für mich :P

Deine Eltern verpflichtet, dich zu unterstützen bis du deinen ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder bis du 25 bist, sofern sie es können. Sollte deine Eltern in der Lage sein, dir die Studiengebühren zu zahlen, dann müssen sie das auch. Wenn nicht, dann nicht.

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 21:00

Wie sicher bist du dir? Sprichst du aus eigener Erfahrung?

Bis zu dem Part mit 25 Jahren, stimmt unser Wissen zumindest mal überein.

Danke für deinen Beitrag :)

Deine Eltern müssen garnichts bezahlen auch wenn du nicht ausziehst!

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 20:58

Na das ist ja mal eine hilfreiche Anernanderreihung von Wirrwar. Schönen Dank.

Gruß,

die Ironie

Handelt es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsgang, dann käme eine Übernahme der Kosten in Betracht. Ansonsten nicht.

Um was für ein Studium handelt es sich denn, dass es nicht von einer staatlichen Uni angeboten wird?

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 20:54

Hätte ich mal erwähnen sollen in der Frage: Wirtschaftspsychologie.

Danke für deinen Beitrag :)

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 21:04
@Migolo

*Und du kannst versichern, dass der Unterhalt & die Studiengebühren übernommen werden? Woher beziehst du dieses Wissen, eigene Erfahrung oder kannst du Quellenangaben machen? Der Studiengang ist staatlich anerkannt.

Eifelmensch  16.01.2012, 23:04
@Migolo

Und du kannst versichern, dass der Unterhalt & die Studiengebühren übernommen werden?

Versichern kann ich natürlich gar nichts! Dafür fehlen auch noch viel zuviele Informationen. Ich kann lediglich versuchen, anhand vergleichbarer Fälle, einzuschätzen, wie ein Gericht wahrscheinlich entscheiden würde.

Wie war denn deine Ausbildungsvita bisher? Hast du mal einen Link zu der Schule und speziell zu dem Studiengang.

Migolo 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 17:50
@Eifelmensch

Wie soll ich das versichern können? Ich weiß lediglich Bescheid über das Einkommen meiner Eltern und kann deshalb im Vergleich mit der Düsseldorfer Tabelle von Unterhaltszahlungen ausgehen. Zusätzlich die Studiengebühren zu zahlen ist für meinen Vater wahrscheinlich nicht das Problem. Das Problem bin wie immer ich. Zusätzlich, weil ich jetzt nicht mehr auf mir rumhacken lasse & das auf einmal richtig teuer werden könnte.

Ich habe durchlaufen: Gymnasium bis klasse 8 Hauptschule 9. (Quali) - war leider notwendig Hauptschule 10. (MR) FOS - Fachabi Studiumbeginn an der HS Fresenius in München. Studiengang Wirtschaftspsychologie *Ich kann dir versichern, dass der Studiengang (die ganze Uni) staatlich anerkannt ist. Wenn du weitere Infos brauchst: Google dürfte die HP gleich ausspucken

Eifelmensch  19.01.2012, 21:28
@Migolo

Wenn ich da nicht etwas übersehen habe, könntest du Sirtschaftspfychologie an der Leuphana Universität Lüneburg studieren. Außer den Üblichen Semestergebühren fallen dort keine weiteren Kosten an.

Ich hab jetzt nicht recherchiert ob es noch mehr kostenlose Angebote zu diesem Studiengang gibt, jedoch reicht allein 1 Uni aus, dass es sehr schwierig werden wird, die immens hohen Kosten für die von dir gewählte Uni deinen Eltern aufs Auge zu drücken.

An deiner Stelle würde ich erst mal davon ausgehen, dass die Eltern die Kosten nicht übernehmen müssen.

Hi, deine Eltern sind für deinen Unterhalt gar nicht mehr verantwortlich wenn du in dem Alter ausziehen möchtest. Studiengebühren müssen sie so oder so gar nicht bezahlen, da müsstest du selbst schaun wie du das Geld zusammenkriegst.

Wenn du weiterhin bei Ihnen wohnen bleibst sind sie verpflichtet dich bis du 25 bist "durchzufüttern" (sofern du bis jetzt keine Ausbildung gemacht haben solltest), aber für die Studienkosten müssen sie nicht aufkommen

Migolo 
Beitragsersteller
 16.01.2012, 20:57

Da kann ich dir direkt mal selbst widersprechen. Aus eigener Recherche weiß ich bereits, dass sie verpflichtet sind während der 1. Ausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Ein Richtmaß ist hierfür auch die Düsseldorfer Tabelle, die sich genau auf dazu Einkommen der Eltern bezieht. Wie gesagt: "Nicht verpflichtend, sondern ein Richtmaß."