Was für eine Kündigung bei Betriebswechsel?

3 Antworten

Suche die erstmal eine Neue Ausbildungsstelle und dann normal mit der Frist kündigen. Eine Strafe hast du nicht zu erwarten und einen Grund muß man auch nicht angeben. Der Chef wird dich aber danach fragen.

Hast du dein Problem schon mal mit dem Chef besprochen, wäre es nicht sinnvoll bevor man kündigt.?

Familiengerd  11.05.2016, 22:33

normal mit der Frist kündigen. Eine Strafe hast du nicht zu erwarten und einen Grund muß man auch nicht angeben.

Hast Du - eventuell - schon einmal einen Blick in das Berufsbildungsgesetz BBiG geworfen??

Offensichtlich nicht! Denn dann hättest Du diese völlig falschen Aussagen nicht machen können!!

Man mag ja argumentieren können, dass nicht immer alles nach dem Gesetz geht oder gehen muss; man sollte aber wissen, was erlaubt ist und was nicht - und welche Folgen unerlaubtes Handeln eventuell haben könnte!

angiikson 
Beitragsersteller
 11.05.2016, 21:28

Ich habe schon eine neue Stelle. Es gibt mehrere Gründe warum ich den Betrieb wechseln möchte. Allein schon wegen dem Ausbildungsinhalt. Ich lerne nicht das was ich lernen sollte, zudem werde ich das nicht einmal lernen wenn ich geselle bin.

Vorweg: Die Sachaussagen von Kreidler51 sind völlig falsch!

Zur Erklärung der rechtlichen Lage:

Nach der Probezeit kannst Du Dein Ausbildungsverhältnis (nach deutschem Recht) nur noch dann kündigen, wenn Du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder in einem anderen Beruf aufnehmen willst.

Unter dieser Voraussetzung kannst  Du dann mit einer Frist von 4 Wochen und unter Angabe der Gründe ordentlich kündigen. So schreibt es das Berufsbildungsgesetz BBiG in § 22 Abs. 2 Nr 2 und Abs. 3 vor.

Wird das Ausbildungsverhältnis ohne Vorliegen dieser Gründe gekündigt - weil Du die gleiche Berufsausbildung nur in einem anderen Betrieb fortsetzen willst -, dann kann der Betrieb Schadenersatzansprüche geltend machen, sofern er einen durch die ungerechtfertigte Kündigung entstandenen Schaden konkret nachweisen kann (von daher ist die Befürchtung in Deiner Frage berechtigt, auch wenn es nicht um "Strafe", sondern um möglichen "Schadenersatz" geht)..

Von all diesen Voraussetzungen unberührt ist die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 Abs. 2 Nr 1).

Unter den Voraussetzungen und Bedingungen, die Du in Deiner Frage geschildert hast (, Mobben, Begrapschen, also sexuelle Belästigung) könntest Du dann ordentlich fristgerecht oder gegebenenfalls auch außerordentlich fristlos dann kündigen und die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, wenn Du Deinen Arbeitgeber über die sexuellen Belästigungen informiert und zu Gegenmaßnahmen aufgefordert hast, er aber nichts unternommen hat.

Möglich wäre auch, dass Du Dich mit Deinem Arbeitgeber über eine einvernehmliche Beendigung der Ausbildung bei ihm einigst.

Auf jeden Fall aber solltest Du Dich unbedingt in dieser Frage mit dem für Dich zuständigen Ausbildungsberater bei der im Ausbildungsvertrag genannten IHK Industrie- und Handelskammer bzw. HWK Handwerkskammer wenden, die Dich im Einzelnen informieren können, was Du konkret tun solltest!

"begrabscht"

Kannst du das beweisen?

Dann ist das sexuelle Belästigung und hiermit schon alleine ein wichtiger fristloser Kündigungsgrund deinerseits.