Plötzliche Kündigung der Ausbildung trotz entschuldigter Fehltage

8 Antworten

So wie du es beschrieben hast, ist die Kündigung unwirksam.

Also frag deinen Freund einmal, was genau wirklich in dieser Kündigung steht. Ich vermute, dass da andere Gründe eine Rolle spielen, als bescheinigte Fehltage.

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 07:44

Im Ausbildungsvertrag steht Folgendes unter deem Absatz 'Kündigung':

Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gelündigt werden:

a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist

b) von dem/der Auszubildenen mt einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen.

napoloni  25.05.2014, 09:31
@Pregnancy

Ja, bekannt.

Aber was steht in der Kündigung? Da muss doch ein Grund angegeben sein.

Steht da wirklich "denn er ist ständig krank"? ^^

1) Hat dein Freund überhaupt mal das Gespräch mit dem Ausbildungsleiter gesucht, um ggfls. Missstände zu klären? Warum hat er sich nicht währenddessen um eine andere Ausbildungsstätte gekümmert?

2) die geleisteten Tätigkeiten müssen im Einklang mit seinem Ausbildungsberuf sein. Wenn er Tätigkeiten verrichtet, die seinem Ausbildungsberuf nicht entsprechen, sollte er Beschwerde einreichen. Bestenfalls auch bei der IHK, sofern der Beruf ihr unterstellt ist.

3) Zu häufiges Fehlen belastet das Betriebsklima. Wenn andere von ihm abhängig sein sollten, kann ein gewisser Grad an Arbeitsqualität nicht gewährleistet werden - egal ob Aushilfe, Azubi oder Arbeitnehmer.

4) Atteste müssen immer zeitnah zur vereinbarten Zeit eingereicht werden. Ich vermute eine gewisse Sympathie gegenüber des des Azubis/ Arbeitnehmers spielt auch eine Rolle, sonst würde man vielleicht ein Auge zudrücken. Aber wie heißt es so schön?: "Lehrjahre sind keine Herrenjahre".

Er sollte sich schnellstmöglich nach einem anderen Ausbildungsbetrieb umschauen, sonst ist das Erreichen seines Ausbildungsabschlusses in Gefahr.

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 08:35

Zu den Fragen:

1) Ja, das hat er. Die Reaktion auf seine Beschwerden waren negativer Natur, dass z..B. sein Chef seine Migräne als eher vorgeschoben hielt. Wenn man sowas nicht hat, denkt man immr nur an Kopfschmerzen. Aber ich war schon mal bei einem seiner Migräneschübe dabei: Es ist alles andere als Kopfschmerzen.

2) Die IHK selbst ist sogar wegen seiner Fehlzeiten involviert, hat allerdings nicht einmal- was mich sehr stutzig gemacht hat -einen Betriebsarzt in Erwägung gezogen.

3) Das Team ist nicht groß und weil dort sehr viel und meiner Meinung nach unmenschlich viel zu viel körperlich gearbeitet wird, ist jeder Mitarbeiter mindestens alle 2 Wochen 1x krank.

4) Den Rat mit den schnellsten Wechsel des Berufsbildes und fixer Suche eines neuen Azubiplatzes habe ich ihn auch gegeben.

Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Nach dem Ablauf der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis - abgesehen von der dem Auszubildenden zur Verfügung stehenden Berufsaufgabekündigung und besonderen Fallkonstellationen, wie z. B. Insolvenz - durch beide Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Wichtiger Grund

Ein wichtiger Grund i.S.d. § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG ist in Anlehnung an arbeitsrechtliche Grundsätze immer dann gegeben, wenn Gründe vorliegen, die es dem Kündigenden unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles unzumutbar machen, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen.

Grundsätzlich ist dies dann der Fall, wenn das Ausbildungsziel erheblich gefährdet ist.

Bei einer Kündigung durch den Ausbildenden ist jedoch zu beachten, dass die charakterliche Entwicklung des Auszubildenden noch nicht abgeschlossen ist, vielmehr der Ausbilder auch die Aufgabe hat, erzieherisch einzugreifen.

Nicht zuletzt die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordert es demnach, dass vor der Kündigung eine Ermahnung bzw. Abmahnung ausgesprochen wird, die den Auszubildenden an seine Vertragspflichten erinnert.

Novos  25.05.2014, 15:10

Ich denke,dass auch ein "Gesundheitsschutz" zu einem wichtigen Grund zählen kann. Wenn der Auszubildende jede 2. Woche der Belastung wegen ausfällt, hat der Ausbildende auch eine Shutzpflicht.

Asko01  25.05.2014, 07:43

Ich denke das Ausbildungsziel ist in dem Fall gefährdet und deshalb die Kündigung nach einhalten der getzl. Bedingungen rechtens.

interessante frage. wenn es ihm bei seiner ausbildung so schlecht geht, dass er davon oft krank wird, stimme ich dir in gewisser weise zu, dass er froh sein kann, dort weg zu sein. andererseits hab ich mich gerade mal kurz "quer durch die gesetzeslage" gelesen. einen lehrling NACH der probezeit zu kuendigen, ist aeusserst schwierig. das geht nur (!) nach vorherigen abmahnungen, bei schweren verstoessen (wie zum beispiel diebstahl) - also bei "voelliger zerruettung des verhaeltnisses zwischen AG und AN". somit duerfte die kuendigung rechtswidrig sein. dein freund soll "in sich gehen" und darueber nachdenken, ob der beruf wirklich das richtige fuer ihn ist (auch in einem anderen laden wird er schleppen muessen, das gehoert nun mal dazu) und sich (wahrscheinlich besser fuer ihn) etwas voellig anderes suchen

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 08:04

Er hat tatsächlich 2 Abmahnungen erhalten wie ich soeben erfahre habe.

Die 1. wegen eines nicht rechtzeitig eingereichten Attests für die Berufschule. Und die 2. wegen verspäteter Einreichung allgemein bei Attesten. Diese sollten laut Aussagen des Betriebes nach 2 Tagen eingereicht werden. Er hat es immer zum 3 Tag spätestens eingereicht.

crazycatwoman  25.05.2014, 08:38
@Pregnancy

dazu faellt mir eigentlich nur folgendes ein: wie bekl......sorry...."bequem" muss ich eigentlich sein, nach bereits erhaltener abmahnung, dasselbe weiter "durch zu ziehen" und die atteste nicht bereits am ersten tag einzureichen? dann koennte der betrieb mit der kuendigung tatsaechlich durchkommen (im zweifelsfall anwaltlichen / ihk / betriebsratlichen rat einholen.

jedoch sollte sich dein freund wirklich ersthaft ueberlegen, ob er diesen beruf wirklich "fuer den rest seines lebens" ausueben moechte? schleppen gehoert einfach dazu (auch spaeter noch, obwohl man es dann vielleicht eher den lehrlingen uebertraegt 😜) und wenn er jetzt - in jungen jahren - schon "rumjammert", wie soll es denn erst spaeter werden, wenn durch "das alter", wirklich koerperliche beschwerden dazu kommen?

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 08:42
@crazycatwoman

Rumjammert??? Ließ mal bitte den Rest der Kommentae, meine Ergänzungen:

Da wo Maschinen wirken sollten, muss er ran.

Wenn einer körperlich immer was ausgehalten hat, dann er.

Zu dem anderen gebe ich dir vollkommen Recht! Seine Faulheit bei einem so wichtigen Arbeitsverhältnis sollte man schleunigst abstellen.

crazycatwoman  25.05.2014, 08:49
@Pregnancy

"rumjammert" ist ja eher im uebertragenen sinn gemeint. es kommt irgendwann einfach zu koerperlichen "beeintraechtigungen", einfach durch erreichen eines gewissen alters! und wenn man als junger mensch bereits mit "unwohlsein" (auch das ist nur als "allgemeinplatz" fuer alle moeglichen leiden zu verstehen) reagiert, wird es im laufe eines berufslebens nicht eben leichter

Das Tragen und schleppen ist nun mal auch die Tätigkeit eines EH-Kaufmannes. Wenn er in seinen Ausbildungsplan für das erste Aubildungsjahr schaut, wird er diese Tätigkeiten finden. Wenn er aus gesundheitlichen Gründen diesen beruf nicht erlernen kann, ist eine frühe Kündigung besser, als sich dahinschleppen und dann durch die Prüfung fallen. Hat er mehr als 10% Fehlzeiten?

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 07:59

10 % von ???

ichweisnix  25.05.2014, 08:14
@Pregnancy

Natürlich von den Arbeitszeiten. 10% Fehlzeiten heißt im Schnitt von 10 Tagen 1 krank.

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 08:39
@ichweisnix

So wie ich das verstanden habe, bekommt er alle 2 Wochen ca. mit fast immer 2-3 Tagen Migräne seine Schübe, das heißt: 2 Tage keine Nahrungsaufnahme, nur Trinken und vor allem nur Brechen!!!

So k.o. habe ich ihn noch nie gesehen. Er war immer ein starker, stadtlicher Mann, aber dieser Job macht ihn alle.

Da wo Maschinen die Schleppfunktionen übernehmen sollten, müssen die Mitarbeiter dieses Sauunternehmens wirken...

crazycatwoman  25.05.2014, 08:43
@Pregnancy

versteh ich das richtig: er ist (mehr oder weniger) alle 2 wochen 2 - 3 tage krank??? sorry - aber: da wird ich auch durchdrehen als chef.

Pregnancy 
Beitragsersteller
 25.05.2014, 08:47
@crazycatwoman

Ich als Chef, würde das auch als äußerst Betriebsschädigend empfinden. Doch kann man da nicht menschlicher Weise mal mit anpacken???

Ich meine nur schimpfen?? Er macht das ja nicht extra. Er will ja arbeiten.

... Naja vll. soll es so sein. Er wollte immer schon was im Sanärbereich machen, hatte sich allerdings durch Berufstest uvm. auf eine kfm. Ausbildung ("die Zukunft") beschwatzen lassen.

crazycatwoman  25.05.2014, 08:57
@Pregnancy

ein chef steht immer zwischen "baum und borke": den betrieb am laufen halten und (ueber)"menschlich" (die anderen angestellten sind ja auch nicht eben erfreut, die arbeit anderer mit zu machen) reagieren.

er soll sich was anderes suchen. sanitaer, wenn es ihm gefaellt. allerdings ist "gas-, wasser-, schei...." ups.... "gas-, wasser-, heizungs- und lueftungsbau" (oder wie das jetzt heisst) auch mit (grosser) koerperlicher anstrengung / arbeit verbunden