Ausbildung 2. Lehrjahr abbrechen/kündigen?

8 Antworten

Das was du da machen wilst ist typisch e den die meisten denken so wen die im 32ten jahr sind aber das wäre nicht gut erts jetzt abzubrechen snder sinvole ristes dort die prüfung zu machen! In 6 monaten oder schon 2-3 sieht das wiederum anders aus!

Und mal ehrlich seit wan war oder ist spaß ein Kriterium für eine Arbeit die macht man auch wen die keine spaß macht solange das geld stimmt!

Fristlos kanst du nicht kündiegne sondern nur fristegerehct aber überleg dir da sganz genau den das selbe problem wirst du wiede rhaben dan eben ineine randeren ausbildung ab dem 2ten jahr! Wilst du dan auch Kündiegen ?

Kein bock gib das mal beim arbeistmat an und die wirst gekich ineine 1 € maßnahme gesteckt oder in einem Berufsbvorbereitende maßnahmen und geld bekost du dan auch ertsmal nicht 3 monate lang!

MIt der Erklärung wirst du eine menge Ärger Mit deinen Eltern bekommen!

jj200 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 16:28

Habe mit meinen Eltern geredet und werde nun den Betrieb wechseln aber die Ausbildung weitermachen nun meine Frage: ich muss jz eine Kündigung schreiben diese dann dem Arbeitgeber/ Chef abgegeben und muss weitere 4 Wochen dort arbeiten oder was ?

Familiengerd  19.05.2019, 18:06
@jj200

Wenn Du bei gleicher Ausbildung "nur" den Betrieb wechseln willst, ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich, weil nach der Probezeit ordentlich nur bei Wechsel des Ausbildungsberufs oder bei Aufgabe einer Ausbildung überhaupt gekündigt werden kann (siehe dazu die richtige Antwort von DerCaveman).

Du musst Dich hier unbedingt mit der für Dich zuständigen Kammer in Verbindung setzen und versuchen, Dich mit Deinem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag über eine Beendigung der Ausbildung aus diesem Grund zu einigen.

Ohne einvernehmliche Beendigung aus diesem Grund hat der Arbeitgeber nämlich einen Schadensersatzanspruch nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG § 23 "Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung":

(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

(Der genannte § 22 Abs. 2 Nr 2 regelt die erlaubte ordentliche Kündigung wegen Wechsels des Ausbildungsberufs und wegen Aufgabe der Ausbildung überhaupt.)

Ob der Arbeitgeber einen Schaden tatsächlich erfährt und dann auch noch nachweisen und genau beziffern kann, ist noch eine ganz andere Frage.

Familiengerd  19.05.2019, 14:06

Es geht hier nicht um eine "moralische" oder praktische Bewertung der Motivation für diesen Schritt!

Die steht Antwortenden hier nicht zu, wenn danach gefragt wird, wie es rechtlich mit der Möglichkeit der Kündigung aussieht! Aber wenigstens hast Du diesen Punkt in einem kurzen Satz erwähnt ...

Du musst schriftlich und unter Einhaltung deiner vierwoechigen Kuendigungsfrist kuendigen. "Schriftlich" heisst auf richtigem Papier und mit deiner Originalunterschrift versehen. Kuendigen kannst du zu jedem beliebigen Kalendertag, du musst nur die Vierwochenfrist einhalten.

Im Kuendigungsschreiben muss der Kuendigungsgrund angegeben werden. Bei einem Ausbildungsverhaeltnis gibt es nur 2 zulaessige Kuendigungsgruende. Entweder wenn du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, oder wenn du dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Was bei dir zutrifft, weisst du selbst am besten.

Familiengerd  19.05.2019, 14:10

Wenigstens einer, der sachgerecht (und selbstverständlich richtig) antwortet, ohne sich ungefragt über die Motivation der Fragestellerin auszulassen!👍

jj200 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 16:30

Und wenn man die 4 Wochen nicht einhält, was passiert dann? Wills nur wissen werde nach meiner Kündigung diese 4 Wochen einhalten

Familiengerd  19.05.2019, 17:30
@jj200

Abgesehen vom "schlechten Eindruck" kann eigentlich nicht viel passieren.

Zwar hat der Arbeitgeber bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist einen Schadensersatzanspruch, wenn ihm genau dadurch tatsächlich ein nachweis- und belegbarer Schaden entstanden sein sollte. In der Praxis gelingt das abr in den seltensten Fällen - und lohnt für ihn auch hier auch nciht wegen des Aufwands.

Du musst schriftlich mit Begründung kündigen. Daran führt kein Weg vorbei

Das ist ja eine ganz tolle Begründung, die sich in Zukunft gut machen wird in deinem Lebenslauf!

"Macht keinen Spaß mehr und habe null Bock" schreibst du am besten so in die Kündigung hinein, damit zukünftige Arbeitgeber/Ausbilder und das Arbeitsamt gleich wissen, was sie von dir zu halten haben!

Weißt du wenigstens schon, was du stattdessen machen willst und hast du schon eine neue Ausbildungsstelle? Man kündigt niemals, ohne bereits eine neue Stelle zu haben.

Du solltest dein Vorhaben noch einmal sehr gut überdenken. Eineinhalb Jahre hält man auf jeden Fall aus, wenn man sich zusammenreißt. Was machst du, wenn du vom nächsten Beruf wieder nach der halben Zeit genug hast?

Du bist jetzt im Erwachsenenleben angekommen und solltest dich auch so verhalten. Wenn du die Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du immer noch etwas anderes machen.

Familiengerd  19.05.2019, 14:04

Es geht hier nicht um eine "moralische" Bewertung der Motivation für diesen Schritt!

Die steht Antwortenden hier nicht zu, wenn danach gefragt wird, wie es rechtlich mit der Möglichkeit der Kündigung aussieht!

Tanzistleben  19.05.2019, 18:24
@Familiengerd

Es steht auch dir nicht zu, Antworten in dieser belehrenden Art zu bewerten. Was meinst du, wer du bist und welche Rechte du hier hast? Da bereits hinreichend erklärt wurde, wie die Kündigung rechtlich auszusehen hat, überlasse es bitte mir, wie ich eine weitere Antwort formuliere und gebe. Einen jungen Menschen noch einmal zum Denken anzuregen und zu versuchen, ihn eventuell vor einem unüberlegten Schritt zu bewahren, ist genauso zulässig, wie die reine Beantwortung der Frage. Es ist nicht deine Aufgabe, Antwortern weise Lehren zu erteilen, sofern keine fachlichen Fehler enthalten sind.

Familiengerd  19.05.2019, 18:30
@Tanzistleben
Es steht auch dir nicht zu, Antworten in dieser belehrenden Art zu bewerten.

Selbstverständlich steht es mit zu, Dich darauf hinzuweisen; und davon mache ich auch ganz "ungeniert" Gebrauch, wenn sich jemand über andere moralisch erhebt, ohne auch nur die geringst Grundlage für diese Anmaßung zu haben! Im Übrigen war mein Kommentar auch keine "Bewertung" Deiner unsachlichen (in dem Sinne, dass sie mit der angefragten Sache nichts zu tun hat) Antwort.

Ob es Dir nun passt oder nicht ...

Einen jungen Menschen noch einmal zum Denken anzuregen und zu versuchen, ihn eventuell vor einem unüberlegten Schritt zu bewahren, ist genauso zulässig, wie die reine Beantwortung der Frage.

Und Du glaubst im Ernst, dass Du das mit einem solchen "erhobenen Zeigefinger" in diesem Forum hier erreichst?!?

Außerdem ist das shier ein Forum zu arbeitsrechtlichen Fragen und keine "Moral"-Sprechstunde.😊😋

Tanzistleben  20.05.2019, 13:47
@Familiengerd

Interessant! Gute Frage ist ein Forum zu arbeitsrechtlichen Fragen? Ich fürchte, da hast du einiges falsch verstanden hier.

Abgesehen davon, werde ich den Teufel tun, mich über so arme Paragraphenreiter wie dich, weder richtig, noch künstlich aufzuregen.

Mit Leuten wie dir ist es auch sinnlos, vernünftig reden zu wollen. Daher bin ich hier raus.

Familiengerd  20.05.2019, 14:02
@Tanzistleben

Dass gutefrage.net allgemein ein Forum für arbeitsrechtliche Fragen sei, habe ich selbstverständlich nicht behauptet. Aber dieser Fragekomplex hier ist es! Und mit auch nur ein wenig "Grips im Kopf" sollte das klar sein!

Das alles hat auch nichts mit "Paragraphenreiterei" zu tun; das können auch nur Bornierte behaupten!

Es geht bei arbeitsrechtlichen Fragen zunächst einmal um die Klärung der rechtlichen Situation. Denn erst dann, wenn man die kennt, also weiß, was man darf oder nicht darf, welche Rechte man neben den Pflichten hat (oder umgekehrt), kann man überhaupt erst Handlungsmöglichkeiten und -alternativen überdenken und sachgerechte Entscheidungen treffen.

Ich hoffe, dass es irgendwann soweit kommt, das Leute, die ihre Ausbildung abbrechen, dafür zahlen müssen. Nach der Hälfte der Zeit alles hinschmeißen ist schon ein Unding. Ha6dt Du denn überhaupt schon eine neue Ausbildungsstelle?

Familiengerd  19.05.2019, 14:04

Es geht hier nicht um eine "moralische" Bewertung der Motivation für diesen Schritt!

Die steht Antwortenden hier nicht zu, wenn danach gefragt wird, wie es rechtlich mit der Möglichkeit der Kündigung aussieht!

Tanzistleben  19.05.2019, 18:33
@Familiengerd

Ich überlege eben, ob deine überheblichen Belehrungen nicht dem Support zu melden sind. Du hast keinerlei Rechte, Antworter zu maßregeln und zu bewerten. Du bist weder ein Vorgesetzter, noch der Oberlehrer hier, der irgendetwas zu sagen hätte und überschreitest deine Kompetenzen bei weitem. Es ist unglaublich, was du dir hier herausnimmst.

Familiengerd  19.05.2019, 18:45
@Tanzistleben
Ich überlege eben, ob deine überheblichen Belehrungen nicht dem Support zu melden sind.

Tu dir keinen Zwang an.😋

Du hast keinerlei Rechte, Antworter zu maßregeln und zu bewerten.

Selbstverständlich darf ich meine Ansichten zu bestimmten Antworten äußern - wobei es sich nicht einmal (wie bereits an anderer Stelle gesagt) um eine "Bewertung" handelt, sondern lediglich um den Hinweis, dass diese moralische Bewertung in den Antworten sachlich unangebracht ist!

Es ist unglaublich, was du dir hier herausnimmst.

"Unglaublich" ist wohl eher die "moralische" Anmaßung, die hier in einigen Antworten zum Ausdruck kommt, ohne dass den jeweiligen Usern auch nur im Geringsten bekannt wäre, welche konkrete Situation und Motivation der behandelten Frage zugrunde liegt!

Du magst Dich künstlich aufregen, so viel Du willst: das ändert nichts an diesem Sachverhalt, sondern zeugt eher, dass ich mit meinem Vorwurf wohl "voll ins Schwarze getroffen" habe

KaeteK  19.05.2019, 22:09
@Familiengerd

Ich entscheide immer noch, was ich hier schreibe.Nur GF hat das Recht mich zu maßregeln.

DU hast mir gar nichts zu verbieten😏

Familiengerd  19.05.2019, 22:20
@KaeteK
Ich entscheide immer noch, was ich hier schreibe.

Aber selbstverständlich, habe ich auch nicht bestritten!

DU hast mir gar nichts zu verbieten

Wo hätte ich das getan!

Aber genau so wenig kannst DU mit vorschreiben, wie ICH hier kommentiere, und mir verbieten, meine Meinung dazu zu sagen, wenn sich User wie Du und Tanzistleben zu anmaßenden Moralaposteln aufschwingen, ohne dass sie auch nur im Geringsten eine Ahnung davon hätten, welche konkrete Situation und Motivation der behandelten Frage zugrunde liegt - das und nur das habe ich kritisiert!

Es ist schon auffällig, wie auch Du in Deiner gespielten Empörung völlig an der Sache vorbeigehst und nicht beachtest, WAS genau ich geschrieben habe - aber das wundert mich nicht!

KaeteK  19.05.2019, 22:27
@Familiengerd

Lies mal was Du geschrieben hast😊

Familiengerd  20.05.2019, 08:32
@KaeteK

Besser solltest Du Deine eigene Antwort unter diesen Aspekten (keine Kenntnis von den Hintergründen und der Motivationslage) noch einmal mit Bedacht lesen, vielleicht geht Dir dann "ein Licht auf" - was ich aber bezweifle, denn das würde Einsicht voraussetzen.

Und damit ist für mich Schluss mit dieser Debatte.

Tanzistleben  20.05.2019, 13:36
@Familiengerd

Das ist auch besser so, da du ohnedies entweder nicht verstehen kannst, oder nicht verstehen willst. Halte dich einfach zurück mit deinem unerwünschten "Erziehungswahn" oder nerve deine Familie damit, wenn sie es sich gefallen lässt, und gut ist es.