Was für ein Messer darf ich mit mir führen?
Ich versuche gerade herauszufinden, welche Art von Messer man ohne bestimmten Grund mit sich herumtragen darf. Ich habe schon ein bisschen gelesen und verstehe es so, dass praktisch alles erlaubt ist, was...
... nicht zu lang ist. ... nicht mit einer Hand ausgeklappt werden kann. ... nicht arretierbar ist. ... als Messer erkennbar ist, also keine Stockdolche oder so.
Liege ich richtig? Was ist mit "Einhandmesser" gemeint und was heißt "arretierbar"?
3 Antworten
Verboten ist das führen von Feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12cm, das führen von Messern die als Waffe Gelten und das Führen von verriegelnden Einhandmesser. Mit sozial adäquaten Grund ( z.B notwendigkeit bei der Berufsausünung) ist das Führen jedoch erlaubt
Verriegelnd heisst, dass nach dem Ausklappen das Messer automatisch verriegeld. Um die klinge zu schließen muss etwas gedrückt werden, damit die verriegelung "loslässt".
Es gibt verschiedene Mechanismen wie z.B den line lock, bei dem ein langes dünnes stück metall hinter die klinge springt, sodass sich diese nicht bewegen lässt ohne das stück zur seite zu drücken.
Wenn ein Messer nicht verriegeld ist es so wie z.B bei dem typischen Schweizer Messern, wo sich die Klinge auch so schliessen lässt.
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Ich frage mich, wieso Fragen wie diese, hunderte Male gestellt werden müssen. Die "ähnliche Fragen" Funktion ist ja nicht zum Ignorieren da.
Die meisten Leute scheitern doch schon an Google....
Führbar ohne Sozialadäquaten Grund :
Festehende Messer bis 12cm klingenläge (gemessen von Griffanfang bis Klingenspitze.) (z.b. Böker Magnum urban King)
Beidhändig zu öffnenden Messer, Klingenläge: egal. (Erlaubt wäre z.b. Das Opinel no. 13)
Eihändig zu öffnende Messer die nicht arretieren (also bei druck auf den Klingenrücken nicht einklappen). (z.b. Sanrenmu 9054)
Zweihändig zu öffnende Messer ohne Arretierung. (z.b. Victorinox Hiker)
Messer die unter das führungsverbot fallen aber laut Waffengesetz keine Waffen sind. (Das heißt man darf das Messer nur von A nach B in einem verschlossenen Behältnis Transportieren, Solange kein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse wäre z.b. Die Berufsauübung, Brauchtumspfelge oder anderen annerkannten zwecken. Kein Berechtigtes Interesse ist zum beispiel die Selbstverteidigung.)
Beispiel :
Esee 6, wegen 16,5 cm Klingenlänge
Victorinox Sentinel one Hand, wegen arretiebarer Klinge
Federunterstützte Einhandmesser
Die Meinungen ob man Einhandmesser mit Abgeschraubten daumenpin ohne grund führen darf sind zwiegespalten.
Messer die als Waffen eingestuft werden
Dürfen nur von volljährigen Personen erworben werdeb. Und dürfen nur in einem geschlossenen behältnis von A nach B Transportiert werden.
Zum Beispiel :
Haller Stiefeldolch
Karambitmesser
Bajonette
Verbotene Messer (komplett Verboten)
Butterflymesser
Faustmesser
Getarnte Messer
Eihändig zu öffnende Messer die nicht arretieren (also bei druck auf den Klingenrücken nicht einklappen). (z.b. Sanrenmu 9054)
Korrektur - muss heissen:
..also bei Druck auf den Klingerücken einklappen..
Und zum Thema "komplett verboten" könnte Ich jetzt mit dem Faustmesser und dem Jäger anfangen...
Auxh Waffen dürfen mit sozial-adäquaten Grund geführt werden.
Der Besitz von Faustmessern ist für Jäger und kürschner erlaubt.
Das bedeutet:
Zum Führen erlaubt sind:
>Messer mit feststehender Klinge bis 12cm Klingenlänge
>Klappmesser die nur zweihändig zu öffnen gehen (Verriegelung egal)
>Messer die einhändig zu öffnen gehen aber nicht verriegeln