Einhandmesser in Flugzeug?

4 Antworten

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Da sog. Einhandmesser lt. deutschem Waffengesetz nicht geführt werden dürfen, bestehen gute Chancen, dass das Teil beschlagnahmt wird, selbst wenn es sich im Aufgabegepäck befindet. Das ist unabhängig von dem Bestimmungen des Ziellandes, denn das Gepäck wird ja bereits in Deutschland gecheckt - und hier gilt deutsches Recht.

k1ll3r4bb1t 
Beitragsersteller
 25.01.2011, 16:46

hmm hört sich richtig an, danke:)

bibo1301  25.01.2011, 18:56
@k1ll3r4bb1t

Warum hört sich das richtig an??? "Führst" du dein Messer? Nein! Also was soll daran verboten sein ein legales Messer im Gepäck zu haben an das du nicht mal ran kommst? Mach dich locker und riskier mal die 20€ - ich denke es passiert gar nichts.

suzisorglos  25.01.2011, 20:03
@bibo1301

Er führt das Messer im Sinne des Waffenrechts, wenn er es in der Öffentlichkeit bei sich hat - und dazu zählt auch das Gepäck oder der Kofferraum eines Auto's u.s.w.

Aronphoenix  25.01.2011, 22:28
@suzisorglos

Nein, führen heißt griffbereit haben, also z.B. am Gürtel.

Ein Sportschütze führt seine Waffe schließlich auch nicht wenn er auf dem Weg zu nem Wettkampf ist.

Im Koffer wäre das fürhen sehr schwer zu begründen, zumla es ja eine möglichkeit geben muss das Ding an einen anderen Ort zu bringen.

Die Antwort stimmt so also nicht.

Anton96  26.01.2011, 07:44
@Aronphoenix

DH! Führen ist nun mal etwas anders als Transportieren

k1ll3r4bb1t 
Beitragsersteller
 29.01.2011, 21:23
@Anton96

hmmm, jetzt bin ich verwirrt... mal ein auszug aus der seite:http://www.dermessershop.de/media/files/waffenrecht_einhandmesser.pdf

Es ist verboten • Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Dies gilt nicht • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis • sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

zählt ein koffer als geschlossenes behältnis oder ist damit ein abschließbarer "tresor" gemeint???

hmm, riskiere ich, wenn ich es mitnehme, nur die beschlagnahmung oder auch noch eine anzeige?

k1ll3r4bb1t 
Beitragsersteller
 29.01.2011, 21:28
@Anton96

ich glaube, ich habs gefunden auf der seite :http://www.dermessershop.de/media/files/waffenrecht_einhandmesser.pdf steht: Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

also, das heißt normalerweise darf ich das mitnehmen, aber gelten im flugzeug nicht besondere regelungen, zumal es öfter zu terroristischen übergriffen kahm?

Aronphoenix  30.01.2011, 13:10
@k1ll3r4bb1t

Also öfter schon mal nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen das jemand was dagegen hat wenn du das im Koffer (NICHT im Handgepäck) dabei hast. Einfach mal nachfragen.

Wobei das natürlich auch darf ankommt in welches Land du willst, ggf. gibts da andere Vorschriften.

Randomhelper  07.06.2017, 16:14
@Aronphoenix

Hab schon so ziemlich alle arten von in deutschland legal zu besitzenden Messern im Koffer gehabt. Es besteht keine Gefahr. Beim einchecken wird man oft gefragt ob man irgendwelche gefährlichen gegenstände dabeihat (Gas, Li-ionen akkus, messer, waffen etc.) Da sagt man halt dass man ein taschenmesser im einzucheckenden Koffer hat. Das ist aber echt das einzige was irgendwie damitzu tun hat. Ich hatt auch schon ungefähr zehn einhandmesser gleichzeitig dabei, und hatte keine probleme. Das Waffengesetz sagt ja auch dass es in einem abgeschlossenen Behältnis transportiert werden darf. Ein abgeschlossener koffer ist laut gesetz auch   ein abgeschlossenes Behältnis.

Regelungen mit dem aufgegeben gepäck haben allerdings wenig mit terrorismus zu tun, sondern mit Flugsicherheit, da im gepäckraum der aussendruck herrscht und viele sachen da explodieren können und man dann nichts gegen machen kann.

Führen heißt: ...das du die UNMITTELBARE Gewalt darüber hast! Das Ding ist nichts verbotenes - also pack's ein.

Das dürfte kein Problem sein. Natürlich musst du wissen ob dein Zielland eine andere Rechtslage hat.

kommt darauf an wie die bestimmungen in dem land sind in welches du fliegen willst