Waffenrecht - Darf ich Wurfmesser besitzen?

4 Antworten

Kann so oder so ausgehen, je nachdem wie die Messer aussehen und geschliffen sind..

Denn normalerweise sind sie "Sportgeräte", kann aber auch anders eingeschätzt werden, wenn sie angeschliffen sind...

http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/Wurfmesser-und-Dolch-konfisziert;art372541,5909069

Auch in den Messerforen wird dahin diskutiert, das angeschliffene nicht geführt werden dürfen, weil "beidseitig geschliffen = Dolch" - hier beispielsweise:

http://www.messerforum.net/showthread.php?81698

Geht also nur um die/ das Messer, dessen Vernichtungskosten und etwa 50-300 Euro, die im Raum stehen..

Deine Entscheidung, ob du das Risiko eingehst..

Nein, es gilt das Waffenrecht.

Wenn du das Messer einsetzt, dann kann es dir aber passieren, dass das zur Strafverfolgung führt. MfG

Viele Antworten hier sind leider Unsinn: Wurfmesser gelten in Deutschland zum Glück noch als reine Sportgeräte, und der reine Besitz ist daher nicht verboten.

Der § 42 a Waff.Ges. bezieht sich in der Anwendung allerdings auf das so genannte "Führen" (also griffbereit dabeihaben) von Messern in der Öffentlichkeit. Dieses ist starken Einschränkungen unterworfen und trifft zunächst voll und ganz auf Wurfmesser zu, denn gute Wurfwaffen haben immer eine Klingenlänge über 12 cm. Ausnahmen sind jedoch so genannte "sozial-kulturelle Bedarfssachverhalte", also z.B. die Teilnahme an Trainings oder Wettbewerben, wie es sie in Deutschland nach Gründung der "Eurothrowers" in Jahre 2003 immer regelmäßig gibt. Bei solchen Events kommt logischerweise kein Polizeibeamter daher und nimmt uns Aktiven die Sportwaffen ab.

Du siehst: Herumtragen ist nicht einfach Herumtragen - und es dürfte auf der anderen Seite klar sein, dass es von der öffentlichen Ordnung nicht so gerne gesehen wird, dass Du beispielsweise ein griffbereites Wurfmesser in einer belebten Fußgängerzone an der Hüfte baumeln hast.


Falls es Dich interessiert:

Ein tolle Reportage im TV, die das ZDF gemeinsam mit mir im Jahre
2012 gedreht hat, kannst du dazu immer noch online sehen. Die Sendung
hieß Kopfball, du findest den Link unter Google: "wieso treffen
Messerwerfer immer ins Ziel?" Da wird die Wurftechnik klasse erklärt und auch mit Highspeedaufnahmen genau analysiert.


Viel Spaß!


Übrigens: Mein Trainingsbuch zum sportlichen Messer- und Axtwerfen
erscheint Ende Juni 2017 ("Messerwerfen wie ein Profi", Wieland-Verlag).
Da findest du hoffentlich dann alle deine Fragen beantwortet. (zu
meiner Person: WM-Bronze mit dem Wurfmesser, Weltmeisterschaften der Messer- und Axtwerfer 2015 im Nottingham, England, Weltmeister mit der Wurfaxt, ebenfalls 2015, dreimal WM-Silber 2016 in Maniago, Italien) 


 - (Gesetz, Messer, wurfmesser)

Du hast Recht, Wurfmesser werden im WaffG nicht extra erwähnt. Allerdings sind die meisten Wurfmesser zweischneidig und damit gelten sie als Waffen: Besitz erst ab 18 erlaubt, Führen verboten. Einschneidige Messer bis 12cm fallen nicht unter das Führverbot nach §42a WaffG. (Werfen kann man so ziemlich jedes Messer)