Gibt es Springmesser mit Ferderunterstützung, die man führen darf?
Ich besitze bereits ein Einhandmesser, welches ich aber nicht in Deutschland führen darf. Jetzt denke ich darüber nach mir noch ein neues, welches ich führen darf zu kaufen. Könnt ihr mir coole Springmesser empfehlen, wenns geht mit Feder( weiß nicht ob das überhaupt legal geht bin da nicht auf dem neusten Stand)? Oder kann mir jemand die Rechtslage schildern?
4 Antworten
Könnt ihr mir coole Springmesser empfehlen, wenns geht mit Feder
Springmesser ohne Feder gibt es nicht.
Laut der Definition im Waffengesetz gelten allerdings nur solche Springmesser als Springmesser, die einen Feststellmechanismus haben. Springmesser, die man ohne eine Verriegelung lösen zu müssen, wieder schließen kann, wären daher legal. Die einzigen derartigen Messer, die mir bekannt sind, stellte Böker her, allerdings endete die Produktion vor einigen Jahren.
Es gibt aber einige Einhandmesser ohne Verriegelung, die deshalb nicht unter das Führungsverbote fallen (z.B. das UK Penknife von Spyderco oder das Byrd Tern).
Guck einfach auf YT Adlerson Review
Einhandmesser dürfen geführt werden. Aber nur in bestimmten Absichten und Situationen. Brauchtumspflege wäre eine davon.
Bestenfalls findet die Brauchtumspflege noch außerhalb von Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit statt, dann ist es immer unproblematisch.
Feststellbare Einhandmesser fallen unabhängig von der Klingenlänge immer unter das Führungsverbot.
Nein, das wurde schon hinlänglich von den jeweiligen Innenministern der Länder geklärt. Ich hätte mir das damals echt ausdrucken sollen. Es gab reichlich Stellungnahmen dazu. Ob sie jetzt noch im Netz stehen, weiß ich nicht.
Auch der Leiter der örtlichen Polizeiwache hat mir bestätigt, dass ich das kleine Einhandmesser problemlos mit in die Pilze nehmen darf.
Erst musst du unterscheiden zwischen Springmessern und Federunterstützten Messern.
Springmesser sind verboten außer wenn sie
>seitlich aufspringen UND
>nicht beidseitig geschliffen sind UND
>die Klinge max 85mm lang ist.
Sie gelten aber trotzdem immer als Waffe, Besitz ab 18, Führen lt §42a WaffG verboten.
Federunterstützte Messer sind keine Springmesser lt WaffG sondern fallen wie alle einhändig verriegelnden Messer unter §42a WaffG.
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg\_2002/\_\_42a.html
Na gut seitlich springen die meisten auf! Also als verständnis sind jetzt Federunterstützte Messer eher verboten als welche ohne? Nein oder? Bin auf jeden Fall noch nicht 18! Diese Gesetzte verwirren mich. Ich versteh auch net warum Balisongs verboten sind
Unter 18 darfst du Springmesser nicht besitzen oder sonst etwas damit machen.
Federunterstützte Messer darfst du besitzen aber nicht Führen.
(Der Unterschied lässt sich googeln)
Springmesser sind an sich illegal (Zum führen). Soweit ich das jetzt weiß. Von daher wird das schwer mit Federunterstützung.
Aber schau lieber nochmal im Waffg. nach
Ich dachte ab 8cm
Also darf ich ohne Genehmigung gar keine Eingandmesser tragen oder nur unter ner Gewissen Klingenlänge.