Spyderco Messer kaufen, doch darf ich es mitführen?
Hallo @all
Folgendes ich würde mir gerne dieses Spyderco Messer kaufen doch darf ich dies auch legal mitführen?
So wie ich das bisher verstanden habe eigentlich nicht weil es ja ein Einhandmesser ist oder? Und sind nicht eigentlich alle Spyderco Messer Einhandmesser? Wäre es legal wenn man das loch zumachen und es dann mitführen würde? Als letztes würde mich interessieren wie hoch am ende die Geldstrafe wäre wenn man erwischt würde?
Vielen dank für eure antworten im voraus :-)
5 Antworten
Das Messer unterliegt in D dem Führungsverbot (§42a WaffG)
Sinngemäß steht dort u.a., dass Messer, die einhändig zu öffnen sind und eine feststellbare Klinge haben nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen
Es gibt von Spyderco aber auch Einhänder, die nicht feststellbar sind (Spyderco UKPK)
Im Gesetz steht auch was zu den Ausnahmen (Berufsausübung wie Polizei oder Feuerwehr, Filmaufnahmen, Brauchtumspflege)
Das Loch zu verschliessen reicht** NICHT!!!**
Kann man immer noch. Du fasst das Messer im geschlossenen Zustand an der Klinge fest zwischen Daumen und Zeigefinger und kannst e sdann aufschleudern, anders als bspweise ein Messer mit entferntem Thumpstud. Das ist zwar kein Alleinstellungsmerkmal von Spyderco, aber die Dinger sind exemplarisch dafür.
Tipps und Feststellungsverfahren div. Messer kannst Du nachlesen auf www.messerforum.net
Nein, darfst du nicht ohne weiteres mitführen weil Einhandmesser. Kannst du es allerdings sehr gut begründen dann ja. Aber darauf verlassen dass deine Begründung akzeptiert wird würde ich mich nicht. Das Gesetz ist das sehr schwammig.
LG
Du darfst es besitzen aber mich führen ,der Grund ,Gründe sind folgende,es ist ein Einhandmesser und hat eine back lock Verriegelung .
Leider ,
Frank
Da die Frage zur Führbarkeit bereits beantwortet wurde, möchte ich nur noch auf den letzten Teil der Frage eingehen. Ein Verstoß gegen § 42a WaffG ist eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, er kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 € belegt werden (§ 52 WaffG). 'Normal' sind allerdings Bußgelder im unteren dreistelligen Bereich.
Fragenlos, ist Dir auch bekannt das Spyderco auch tolle fixed hat ?
Gruß ,
Frank
Man kann das Messer mit verschlossenem Loch aber nicht mehr einhändig öffnen, somit stellt es dann kein "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) " im Sinn des $ 42 a WaffG dar.
Zu den Ausnahmen
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html