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WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) "Im Sinne dieses Gesetzesführt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung,Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums [...] ausübt."

Das bedeutet: In einer Tasche an der Kleidung, In einem Etui oder in einer Scheide am Gürtel, Oder ein anderes Tragesystem.

Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gemäß § 42a WaffG nicht, "sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Das Führen eines Messers zur Selbstverteidigung ist kein allgemein anerkannter Zweck!

Das genannte Messer unterliegt dem Führungsverbot. (Wenn du Gründe wissen möchtest frag mich.)

Wenn du das Messer aber brauchst z.B. zum Wandern oder Angeln oder zur Berufsausübung usw. darfst du es zur Ausübung führen.

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AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:18

Also wenn ich zumbeispiel von den Traning nach hause gehen und das messer in meine sportasche oder so liegt ist das erlaubt oder nicht?

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:24
@AlexejSmirnov

Ahsooo ok hat Sich geklärt aber wenns bei mir zuhause in einen Regal liegt dann kann mir nichts passieren Oder?

timonjus  11.01.2013, 21:27
@AlexejSmirnov

Zu hause in deinem Regal kann dir nichts angehängt werden! :D Du darfst es auf dem weg nach hause in dinem rucksack haben!

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:29
@timonjus

Bist du dir da ganz Sicher Bist du ein Polizist der warum kennst du dich da so gut aus? Also wenns bei mir in meiner sammlung lieg Kann mit Wirklich nichts passiren. Spielt ein Alter eine Rolle?

timonjus  11.01.2013, 21:32
@AlexejSmirnov

Bist du minderjährig? Bei dir zu hause ist alles ok. Der gesetzgeber verlangt von dem besitzer eines einhandmessers kein mindestalter, es ist keine waffe sondern unterliegt nur dem führungsverbot.DU DARFST ES IN DEINEM RUCKSACK MIT DIR MIT HERUMTRAGEN

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:36
@timonjus

Ich bin 16 Ok danke

timonjus  11.01.2013, 21:39
@timonjus

Wenn jz noch was ist schreib mich persönlich an ich hab keine lust die ganze zeit nach zu gucken ob du komentiert hast


Wenn du willst gib mir "Hilfreichste Antwort"

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:53

Gegenfrage: warum sollte man das nicht dürfen ?

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 18:15

mir wurde mal bei einer taschen kontrolle ein kleiner schweizer taschenmesser eingezogen :D Deshalb will ich auf nummer sicher gehen

Sweetspot  10.01.2013, 18:22
@AlexejSmirnov

Die nicht zutreffende Antwort gefällt Dir wohl besser als meine? :-)

Trusted  10.01.2013, 18:22
@AlexejSmirnov

Weswegen wurde es dir denn genommen ? Informiere dich einfach bzg was eingezogen werden darf und was nicht und aus welchen Gründen. Eventuell das Waffengesetz durchstöbern oder in passenden Foren fragen.

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 18:25
@Trusted

Wenn ich das Nur wüsste das war so ein treffen bei den der bürgermeister was erzählte und ich hatte es an meinen schlüsselbund das war so ein kleines schweizer taschenmesser klinge vllt 3cm

timonjus  11.01.2013, 21:17
@AlexejSmirnov

Schweizer Taschenmesser unterliegen nicht dem Führungsverbot. D.h. selbst ein 12-jähriger darf damit rumstolzieren!

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 21:26
@timonjus

zthja wurde mir von einen Beamten eingezogen und ich konnte nichts tun

timonjus  11.01.2013, 21:34
@AlexejSmirnov

vllt darf man zum bürgermeister keine messer mitnehmen? ansonsten sag du willst es wieder oder verklag ihn, verklag sie doch gleich alle ;D

  1. Unterliegt, wie schon erwähnt, dem Führungsverbot (§ 42a Waffengesetz)

  2. Für den Preis dürfte das Messer ziemlicher Schrott sein.

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 10.01.2013, 21:16

da steht ja gilt nicht bei den Transport in einen verschlosenen Behältnis also wenn ich das in einen Rucksack dann ist es erlaubtß

FloTheBrain  11.01.2013, 09:13
@AlexejSmirnov

Wenn du durch den Reißverschluss ein kleines Vorhängeschloss machst, dann ist es erlaubt, ja.

timonjus  11.01.2013, 21:22
@FloTheBrain

Wenn du es nicht griffbereit bei dir trägst Darfst du es mitnehmen.

timonjus  11.01.2013, 21:25
@FloTheBrain

Man muss keine kleines vorhängeschloss an den reißverschluss machen damit es "Nicht griffbereit ist" Es reicht aus wenn du es z.B. in einer kleinen dose in deinem Rucksack hast sodass du es nicht schnell zur hand haben kannst

PatrickLassan  12.01.2013, 15:24
@timonjus

Transportieren im Sinn des Waffengesetzes bedeutet allerdings immer in einem VERSCHLOSSENEN Behältnis.

Aus 2. Gründen nicht:

Einhandmesser (Es gibt auch Rettungsmesser als Einhandversion, die man führen darf, darunter fällt dieses aber nicht).

Tantoklinge. Da ein Tanto ursprünglich als Stoßwaffe entwickelt wurde, werden Tantoklingen als Messer mit Waffeneigenschaften verstanden, absolutes Führverbort.

Besitzen ja, führen nein.

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 16:07

ok danke Für die Erklärung also wenn ich es in einer tasche oder so Draußen habe. Ist es erlaubt oder nein?

AlexejSmirnov 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 16:10
@AlexejSmirnov

Definiere Führen?

Bei eurer Diskussion steige ich ehrlich gesagt nicht mehr durch.... 

Jeder schreibt sein eigenen Senf dazu , aber genau wissen tut man es trotzdem noch nicht XD 

HEISST = Bitte noch mal auf deutsch :)

Dieses mal für mein Beispiel , korrigiert mich , wenn es falsch ist :

- Ich persönlich bin fast 17 

- laut Gesetz gibt es kein Mindestalter für rettungsmesser 

- Man(n) darf es im Rucksack mit sich führen , wo es nicht griffbereit ist 

→ heißt ; in einem Nylon-Etui am Gürtel = verboten da griffbereit 

Hab ich was vergessen ? :)