Welche Messer darf man in Spanien (Mallorca) mit sich führen?

2 Antworten

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Die hier schon mal nicht:

Gemäß Artikel 4 der Waffenverordnung (Königliches Dekret 137/1993, vom 29. Januar, BOE 55/1993) zur Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Besitz und Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen gelten folgende Schneidwerkzeuge als verbotene Messer:

  • Klappmesser mit Öffnungsautomatik
  • Klappmesser mit Öffnungsunterstützung (Halbautomaten bzw. Assisted Opener)
  • Klappmesser, die sich mechanisch per Fingerdruck öffnen lassen (Flipper)
  • Klappmesser mit einer Klingenlänge über elf Zentimeter unabhängig von weiteren Eigenschaften
  • Butterflymesser
  • Faustmesser
  • Dolche mit zwei oder mehr geschliffenen Schneiden unabhängig von der Klingenlänge

Bezüglich Messern mit feststehender Klinge teilt die Guardia Civil mit:

Es ist verboten, nicht automatische Messer zu erwerben, zu besitzen zu verwenden oder zum Kauf anzubieten, deren Klinge elf Zentimeter Länge überschreitet. Gemessen wird dabei auf dem Klingenrücken vom Griffansatz bis zur Spitze. Ausgenommen von dem Verbot sind nur Museen, Behörden sowie Hersteller und Sammler, die über eine behördliche Genehmigung verfügen.

Messer mit mehreren geschliffenen Schneiden werden immer den Dolchen zugerechnet und gelten daher grundsätzlich als verbotener Gegenstand.

Verboten sind außerdem alle Gegenstände, die nicht als Messer erkennbar sind, aber eine Spitze oder Schneide beherbergen. Dazu gehören Stockdegen, Gürtelschnallenmesser, Scheckkartenmesser und auch die sogenannten „Dog Tags“.

Auch wichtig:

In Spanien gelten auch Imitationen und nicht gebrauchsfähige Repliken von verbotenen Waffen oder verbotenen Gegenständen ebenfalls als verbotener Gegenstand. Darunter fallen alle Arten von Anscheinswaffen aber auch Balisong Trainer.

NewMemer69 
Beitragsersteller
 13.04.2022, 20:31

Sind also normale Zweihandmesser erlaubt zum führen, sofern die Klinge nicht 11 cm überschreitet?

Leestiger  13.04.2022, 20:38
@NewMemer69

Genau, das bleibt übrig,

Wenn Du das örtliche Recht nicht genau kennst und womöglich nichtmal die lokale Sprache sprichst hast Du die Chance erstmal ein paar Tage eingeknastet zu werden wegen eines Messers. Es gibt nämlich Länder da wird seitens der Behörden erst gehandelt und dann gefragt.