Was darf ein Mieter auf den Balkon stellen?
Mein Biest von Hausverwalterin hat sich mal wieder eine neue Schickane ausgedacht um mich als Mieter zu ärgern, nur damit ich meiner neuen Nachbarin keinen reinen Wein einschenke über sie und über die Vormieterin der Wohnung. Ihre Schickane diesmal heißt: Auf dem Balkon des Mieters stapelt sich der Unrat. Was sie für Unrat hält ist ein neues Fahrrad, Balkonmöbel,1 Sack Blumenerde und Autoreifen, die aber von außen gar nicht sichtbar sind. Nur wenn man sich den Kopf verrenkt von direkt danebenliegenden Nachbarbalkonen. Da meine Wohnung nicht an der Straße liegt, sondern weit abseits, stört das was auf meinem Balkon unterhalb der Brüstung ist also auch niemands anblick, außer den von gaaaaaaaaaaaanz neugierigen Nachbarn. Das ich dort keine Essensreste lagere ist klar, wegen ungeziefer. Sowas will ich ja selbst nicht haben. Und das Rad darf ich weder im Keller, noch vor der Haustür, noch im Flur abstellen. Also bleibt und der Balkon und da das Rad von außen nicht zu sehen ist, verstehe ich diesen Befehl das alles wegzuschmeißen von ihr nicht. Dieser Befehl ala Stasi war dann noch nicht genug, nein nun soll ich meine gepflanzten Blumen aus den Kästen rausreißen und in weiße Kästen reinsetzen. 7 Jahre lang hat sie nicht über grüne und blaue Balkonkästen gemeckert. Aber nun zurück zu meiner Frage. Darf sie mir vorschreiben was ich auf meinen Balkon stelle?
11 Antworten
Er hat es gemietet, also darf er alles was er will drauf stellen, solange es nicht zu weit in die Landschaft hinaushängt, d.h. große Palmen, die schon fast in die Nachbarwohnung hineinschauen...
das sehe ich genauso. In unsere Hausordnung steht nur drin das keine Bettwäsche und ander Wäsche über die Brüstung sichtbar sein darf. Und das ist meine Wäsche nicht. Sage doch, bestimmt nur alles schickane um uns einzuschüchtern wegen der neuen Nachbarschaft.
Ne darf sie nicht, zum Blumen pflanzen, gibt es keine vorgeschriebene Kisten oder Töpfe. tschüss, Sonyl
Nein, das darf sie nicht!!!
Es kommt immer auf den individuellen Mietvertrag an!
Man kann doch keine Pauschalaussagen treffen!!
Ich kann nur berichten, dass bei mir kein Fahrrad abstellen auf der Terrasse! erlaubt ist!!! Weil ich die Möglichkeit für eine eigens hierfür bereitgestellte Garage oder Abstellplatz nicht in Anspruch genommen habe! Leider an der falschen Sache gespart....
Begründung: Terrasse / Balkon ist kein Sammelplatz für Fahrzeugen oder desgleichen.....
Nunja jetzt muss ich eben warten bis wieder eine frei ist....
--------------------------------------------------------------------------------------------
Und meinen Kumpel hat es noch dümmer erwischt...
Er hat einen Mietvertrag über eine kleine Wohnung so über 70 qm dabei ist eine Terrassentür die folglich direkt zu einer Terrasse führt.
Da er sich so mit dem Vermieter verkeilt hat, hat dieser ihm Verboten die Terrasse zu nutzen! Naja es wird noch besser.... es ging vor Gericht...
Gerichtsurteil:
Da der Mieter jediglich einen Mietvertrag für den angemieteten Wohnraum hat und nicht für die Terrasse, muss er diese sofort räumen und den Vermieter Schadensersatz leisten! (Höhe weiss ich jetzt nicht) Lediglich die Benutzung der Terrasse zu Zwecken der Müllentsorgung ist ihm gestattet....
das nenne ich mal hardcore
bestehe auf einen Keller für dich dann hat sie das problem nicht und zu deiner frage nee darf sie nicht
Keller habe ich ja, aber der ist so klein das der Raum mit einem Fahrrad schon vollgestellt wäre. Im Sommer das Rad immer 2 Treppen hochzutragen habe ich auch keinen Bock drauf.