Was darf ein Ausbilder eigentlich alles von dem Lehrling verlangen?

6 Antworten

Hallo!

Früher war es Standart, dass der Azubi/der "Stift" praktisch eine Art Handlanger war der zu allen denkbaren Loserdiensten missbraucht wurde, die sonst keiner machen wollte. Dagegen durfte man auch nix sagen, die Eltern oder Lehrer hätten einen nur ausgelacht. Viele "ältere", die so eine Ausbildungszeit hinter sich haben, haben auch heute kein Verständnis für die Sorgen "verwöhnter Jungen" und klopfen bitter lächelnd Sprüche wie "Lehrjahre sind keine Herrenjahre".

Ist aber Quatsch --------> die Zeiten haben sich geändert, zum Glück für Azubis :)

Man darf und kann Auszubildende heute nicht mehr als "billige Arbeitskräfte" einstellen & darf sie auch nicht am laufenden Band für tätigkeitsferne Dienste einsetzen wie Autowaschen, Saubermachen usw.!

Auch eine Pause ist vertraglich geregelt... kriegt der Lehrling diese nicht kann er sie theorethisch einklagen. Was man eig. auch machen sollte der Fairness halber & um bornierten Chefs zu zeigen, dass es so nicht geht bzw. wir nicht mehr in den 70ern leben! 

Für Samstagsarbeit gilt das Gleiche, in bestimmten Branchen ist es sogar üblich samstagvormittags zu arbeiten... einer meiner Freunde lernte Kfz'ler, der musste auch samstags ins Autohaus, war aber Gegenstand des Lehrvertrags -------> das war in Ordnung :) Ansonsten ist das aber nicht okay & inakzeptabel, sofern es nicht im Vertrag explizit steht. Der Lehrherr darf nicht alles!

Den für das Erreichen des Ausbildungsziels/des Abschlusses notwendigen Berufsschulbesuch darf der Ausbilder übrigens in keinster Weise verbieten. Das ist 'nen absolutes No-Go, da werde ich humorlos. Macht der Lehrherr das trotzdem, ist es im Grunde schon fast strafbar... sowas ist mMn auf jeden Fall sofort a) dem Berufsschullehrer, b) dem Berufsschul-Rektor und c) der Industrie- und Handelskammer zu melden. Aber bitte sofort! 

Alles Gute für deinen Freund :) Er sollte sich am besten mit seinem Lehrer/Rektor zusammensetzen, diese Punkte ausdiskutieren & sicherlich wird der Ausbilder zum problemorientierten Gespräch in die Berufsschule zitiert... wenn das alles tatsächlich Nachweisbar ist, dann hat der "gute" Mann einigen Ärger vor sich...!

Tipp ---------> dein Freund sollte ALLES derartige in einer Art "Tagebuch" protokollieren. Kann sinnvoll sein wenn die IHK später ggf. dem Ausbilder ans Leder will!

Dieser "Ausbilder" ist völlig ungeeignet und missachtet sowohl das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wie auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Die einstündige Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden ist im § 11 JArbSchG festgelegt und nicht verhandelbar (geschweige denn anzuordnen).

Wenn der Azubi von Montag bis Freitag arbeitet, darf der AG keine Samstagarbeit verlangen (§ 16 JArbSchG). Dies geht nur wenn der Azubi nach § 16 Abs. 2 Samstags arbeiten darf und dafür an einem anderen, berufsschulfreien Arbeitstag als Ausgleich "frei" bekommt.

Was die Berufsschule anbelangt sollte sich der Ausbilder mal den § 15 BBiG genau durchlesen. Hier steht dass der Ausbildende den Azubi für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen hat.

Der Ausbildende hat sicherzustellen dass der Azubi den Unterricht besucht und nicht dies zu verhindern. Außerdem sind die Freistellungszeiten auf die betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen.

was kann der Lehrling dagegen tun?

Hat der Azubi schon mal mit dem AG gesprochen? Gibt es einen Betriebsrat, evtl. auch eine JAV? Wenn ja, dort unbedingt mal vorbeischauen. Ein Gespräch mit der zuständigen Kammer und dem Vertrauenslehrer der Berufsschule (die der Azubi besuchen muss) wird auch nicht schaden.

Geht es den anderen Auszubildenden denn genau so? Wenn ja, was wird unternommen um die Prüfungen zu schaffen wenn z.B. die Berufsschule nicht besucht wird? Wenn nein, schon mal nach dem Grund gefragt?

Vor beginn der Lehre muss jede/jeder einen Lehrvertrag unterschreiben. Dort ist alles geregelt. Darin festgehalten ist unter anderem, wie viel Pause am Tag bezahlt ist, wie oft er zur Berufsschule gehen muss und ob er am Wochenende eingesetzt werden darf. 

Fall eine der Regelungen nicht im Vertrag ist, kann man sie auch im Reglement vom Unternehmen finden.

Sowohl der Lehrling, als auch der Ausbilder muss diese Regelungen einhalten, da beide den Vertrag unterschrieben haben. Die Berufsschule ist Teil der Ausbildung und somit obligartorisch, also kann sie der Ausbilder auch nicht verbieten. Der Lehrling hat das Recht so lange Pause zu machen, wie im Vertrag steht. Am Wochenende Arbeiten muss er nur wenn das im Vertrag steht.

Über die Rechte und Pflichten des Lehrlings sollte der Ausbilder eigentlich Bescheid wissen, was hier anscheinend nicht der Fall ist. Man sollte ihm mal in einem Gespräch darauf aufmerksam machen.

Nein, das darf der Ausbilder NICHT. Die Arbeitszeiten sind bei Azubis und v.a. bei Minderjährigen strenger geregelt als bei "normalen" Arbeitnehmern. Die Berufsschule ist wesentlicher Teil der Ausbildung und der Ausbilder hat den Azubi hierfür freizustellen. Samstagarbeit müsste man schauen, ob die Firma normalerweise 5 oder 6 Werktage hat - aber bei Samstagarbeit gibt es dann einen Ausgleichstag unter der Woche.

Der Lehrling sollte sich unverzüglich mit dem Klassenlehrer an der Berufsschule und der zuständigen IHK in Verbindung setzen. Wenn ein Betrieb so eklatant gegen die Vorschriften verstößt, bekommt er wahrscheinlich die Ausbildungserlaubnis entzogen.

Dein Freund sollte sich einen Anwalt nehmen und eine andere Ausbildungsstelle suchen.