Fachbücher und Taschenrechner für die Berufsschule zur Verfügung stellen?

3 Antworten

Ausbildungsmittel kostenlos

Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind (§14 Abs.1 Nr.3 BBiG), auch wenn diese erst nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses stattfinden. Welche Ausbildungsmittel erforderlich sind, muss für jeden Ausbildungsberuf einzeln festgelegt werden. Der Auszubildende muss keinen Besitz und kein Eigentum an diesen Ausbildungsmitteln erhalten, sondern nur den bestimmungsgemäßen Verbrauch.


Lernmittel nicht vom Betrieb

Der Betrieb ist nicht verpflichtet, den Auszubildenden die Lernmittel, die für den Besuch der Berufsschule notwendig sind, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Lernmittel für den Berufsschulbesuch müssen die Auszubildenden selbst finanzieren. Auch ist er nicht verpflichtet, Ausbildungsmittel des Betriebs, die gleichzeitig auch Lernmittel der Schule sind (Bsp. Taschenrechner), den Auszubildenden für den Besuch in der Berufsschule kostenlos zur Verfügung zu stellen.


http://www.pfalz.ihk24.de/ausbildung/Zeitstrahl_Betriebe/Fragen_waehrend_der_Ausbildung/Rechte_und_Pflichten/1280044#Lernmittel


Die Bücher wurden bei uns zu 50% übernommen, der Rest nicht.

also fachbücher zahlt für gewöhnlich der betrieb. aber taschenrechner wohl kaum