Was darf der Vermieter für einen Stellplatz als Miete verlangen?
Ich habe ein Atelierhaus mir 3 Stellplätzen für PKWs in Bensberg / Bergisch Galdbach,einen Stellplatz vor dem Haus am Eingang, Alle 3 Stellplätze sind bauamtlich genehmigt.
2 weitere Stellplätze befinden sich auf der Rückseite des Hauses, wo ein seperater Eingang zu einer Einliegerwohnung ist. Das Haus ist von 2 Zufahrtstrassen zugänglich.
4 Antworten
Wenn gewährleistet ist dass gegen Miete immer ein Stellplatz zu Verfügung steht, wären ca. 25 € denkbar. Aber nur dann, wenn immer ein solcher benutzbar frei ist.
Verlangen kann man viel,ob man es bekommt ist eine andere Sache :-)
Den Preis kannst du frei festlegen, genauso wie das Teil des Mietvertrags sein kann, du überall einfach Wiese bauen kannst oder sagen nur du darfst da parken. Frag doch zur Info mal Nachbarn nach deren Preisen. Der Preis orientiert sich an der Nachfrage, der Verfügbarkeit von kostenlosen Alternativen und wie hoch der Komfortvorteil ist, den jemand bereit zu bezahlen. Bei einer Innenstadtlage mit angespannten Parkplatzsituation wird sicherlich mehr heraus zu holen sein :) als in Rand-/Dorflagen mit einem Parkplatz vor der Tür.
da für jedes Haus ja mehrere Stellplätze vorgesehen sind, würde ich da gar nichts verlangen. Garage ja, aber Stellplatz nein. Dann würde ich lieber einen kleinen Betrag mit ihn die Miete einrechnen. Dadurch hätte ein Mieter zwar Anspruch auf den Stellplatz, aber nicht für einen bestimmten.
Oder du weist jeder Wohnung einen Platz zu und nimmst dafür z.B. 20 oder 25 €.