Wohnwagen vor dem Fenster abstellen?
Bei mir im Mehrfamilienhaus sind vor dem Haus Stellplätze für PKWs. Zwischen den Stellplätzen und dem Haus ist noch ein Graben der Allgemeineigentum ist.
Nun hat ein Mieter auf dem Stellplatz seinen Wohnwagen abgestellt. Der ist länger als der Stellplatz und die Deichsel ragt weit darüber hinaus, bis kurz vor mein Fenster. Der Rollladen streift beim Öffnen an der Abdeckung der Deichsel. Außerdem hat der Mieter noch eine Holzkonstruktion über dem Graben angebracht um das Stützrad abzustellen.
Darf er sowas?
Mit welchen Argumenten kann man den dazu bringen seinen Wohnwagen da weg zu stellen?
Der Stellplatz ist auch noch leicht abschüssig, wenn da was ins Rutschen kommt ist die Deichsel in meinem Fenster.
Vorab vielen Dank für Eure Antworten.
3 Antworten
Ich denke doch, dass der Stellplatz sehr deutlich sichtbar begrenzt ist. Jede Nutzung darüber hinaus, also z. B. auch darüber hinaus ragende Teile, ist nicht zulässig. Schon gar nicht, dass er das Öffnen und Schließen eines Rollladens behindert.
Außerdem schreibst Du: Stellplätze für PKWs, was Wohnwagen schon mal ausschließt, wenn der Nutzungszweck PKWs sind und nicht irgendwas anderes.
Unabhängig davon ist gegen die Holzkonstruktion nichts einzuwenden, wenn sie nur auf seinem Stellplatz ist.
Daraus ergeben sich auch die Argumente:
- Es ist ein PKW-Stellplatz und kein Wohnwagen-Stellplatz
- Du wirst in der Bedienung Deines Rollladens behindert
- Du siehst Dich bzw. das Fenster in Gefahr
Gibt es eine Hausverwaltung, wende Dich damit an diese.
Danke für die Auszeichnung.
Nein so darf er das definitiv nicht... Würde ihn zur Rede stellen und wenn er uneinsichtig ist den Vermieter kontaktieren. LG
Trifft nicht für Privatgelände /Grundstück zu !