konkurrenzklausel physiotherapie
Ich bin Physiotherapeutin, und ich möchte mich selbständig machen und habe ein problem: meine Ex Chefin hat im Vertrag eine Konkurrenzklausel,die besagt das ich 4 Monate nach Kündigung im Umkreis von 10 Km keine eigene Praxis eröffnen darf. was ist wenn es nur 9 Km und 2 Monate nach Kündigung sind? Kann die Ex Chefin mir da an den Karren Fahren??? Hilfe!!! Wichtig!!! Danke
5 Antworten
Wahrscheinlich kann sie dir an den Karren fahren. Was du vereinbart hast, ist grundsätzlich zulässig und nennt sich juristisch nicht Konkurrenzklausel, sondern nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
Das ganze ist aber an einige Bedingungen geknüpft, zum muss sie dir in dieser Zeit mindestens die Hälfte deines Gehalts zahlen und das Wettbewerbsverbot darf nicht unverhältnismäßig sein. Die wichtigsten Grundsätze kannst du hier nachlesen: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot
Du kannst entweder noch zwei Monate länger warten oder mit einem Anwalt klären, ob eine Unverhältnismäßigkeit vorliegt oder einfach mal mit deiner Chefin reden, wie ihr das so regeln konnt, dass sie keine großen Nachteile erleidet und sie auf das Verbot verzichtet.
in einem vertrag darf so etwas stehen? ich meine, du bist ja nicht mehr unter vertrag. was will sie machen, dich wegen vertragsbruch verklagen und rausschmeissen? will sie dir verbieten, einen job anzunehmen und dich lieber in die arbeitslosigkeit treiben? erklär das mal dem arbeitsamt, die werden ganz laut lachen.
sie hat da nur ärger mit, ich würde das daher komplett ignorieren und es "drauf ankommen lassen". übrigens tut sich entweder eine rechtschutzversicherung oder ein angeschlossener anwalt IMMER gut, wenn man sich selbstständig macht, und solche spinner als ex-chefs durch die gegend springen.
in einem vertrag darf so etwas stehen?
Ja, darf es. § 110 GewO
was will sie machen
Unterlassungsklage einreichen, die vereinbarte Vertragsstrafe und/oder Schadenersatz einfordern.
ich würde das daher komplett ignorieren
Das könnte sich als Fehler erweisen.
Ja, sie darf so etwas in den Vertrag schreibn. Unüblich ist der Radius, natürlich kann auf dem Land 10 Km zwei Häuser bedeuten. In der Stadt ist dieser Radius Quatsch. Üblich ist, dass du keine Patienten abwerben darfst. Was sagt dein Berufsverband dazu?
Das kann sie auf jeden Fall. Sie will damit verhindern, dass Du ihr gleich nach Deiner Kündigung mit einer eigenen Praxis die Kunden wegnimmst.
Die einzige Möglichkeit für dich: rede mit deiner Chefin über deine Pläne. Solltest du darauf bauen, Kunden und Kontakte mit zu übernehmen: Genau deshalb steht die Klausel da drin, dass du das nicht tust.
Ja theoretisch schon, es sei denn der Vertrag ist Sittenwidrig, bzw. die Vertragsklausel ist rechtlich unwirksam. Nächste frage ist natürlich, was im Vertrag für den Fall der Zuwiderhandlung steht. Du solltest es u.U. darauf ankommen lassen, und wenn sie Ärger macht Dich dann, oder jetzt schon juristisch beraten lassen. Ich glaube kaum, dass sie vor Gericht Erfolg hätte, zumal bis dahin die vier Monate längst rum sind. Sie müsste dann auch den ihr entstandenen Schaden nachweisen. Also besser darauf achten auf gar keinen Fall Patienten abzuwerben, in den vier Monaten auch keine Werbung zu machen in ihrem Umfeld.