Kann ich eine Mietminderung beantragen wenn ich kein Internet in der Wohnung habe?
Hallo,
in meiner Wohnung gibt es kein Internet. Ich habe mich vor dem Einzug nicht nach danach erkundigt, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass es nichts gibt (250.000 Einwohner-Stadt, genau im Stadtkern). Es gibt kein DSL, kein Kabel, Glasfaser liegt im Keller an aber der Hausbesitzer hat der Telekom beim Glasfaserausbau vor einem Jahr nicht die Erlaubnis erteilt, die Kabel in die Wohnung zu legen.
Jetzt ist die Erlaubnis da und es dauert noch mindestens 3 Monate, bis die Arbeiten beginnen.
Ich bin Vollzeitstudent, der auch Online-Vorlesungen hat und arbeite nebenbei, für die Arbeit benötige ich Videochat. Mobile Daten (Gigacube, und was es noch alles gibt) sind zu langsam für diesen Zweck.
Kann ich für die Zeit ohne Internetanschluss eine Mietminderung beantragen?
Danke
5 Antworten
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass der Vermieter dir einen Internetanschluss in der Wohnung zur Verfügung stellen muss, es sei den dir wurde das im Mietvertrag versprochen.
Mobile Daten (Gigacube, und was es noch alles gibt) sind zu langsam für diesen Zweck.
Wenn in deiner Wohnung Vodafone, O2 oder Telekom eine halbwegs gut LTE-Netzabdeckung hat, sollte das dicke für die genannten Anforderungen reichen. Ist halt verhältnismäßig teuer und der Vertrag hat meist eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Wenn tatsächlich gar kein Internet und auch kein Telefon verfügbar sind, wären bis zu 10% Mietminderung möglich. Du musst aber vor einer Mietminderung dem Vermieter den Mangel mitteilen und eine angemessene Frist setzen, in der er den Mangel beheben soll.
https://www.mietschreiben.de/kein-internet-und-telefon-mietminderung/
Ich wage es zu bezweifeln das eine Telefonleitung (und mehr benötigt man nicht für einen DSL-Anschluß) eine unübliche Wohnungsausstattung ist die man heute noch gesondert vertraglich vereinbaren müsste. Das ist heute eine Selbstverständlichkeit wie Strom und fließend Wasser.
Nein, wenn es nicht im Mietvertrag steht. Musst schon selber nen vertrag machen
Wenn Dir im Mietvertrag keine funktionierende Internetleitung zugesichert wurde, kannst Du auch keine Mietminderung geltend machen.
Kann ich für die Zeit ohne Internetanschluss eine Mietminderung beantragen?
Selbstverständlich, beantragen kann man alles; das wird aber erfolglos bleiben.
Der Link spricht aber von einem Ausfall des Internets und setzt voraus, dass es vorher eben ging.
Hier ist das Haus aber gar nicht ausgestattet, d.h. es ging auch nie.
Unabhängig davon: Das BGH (in dem Fall ging es um etwas anderes) geht hier von einem wirksamen Vertrag aus. Wenn dem Fragesteller vertraglich kein Internet zugesichert wurde, kann er auch nicht mindern.
P.S.: Die verlinkte Seite würde ich mal freundlich als "Unseriös" bezeichnen. Was dort teilweise so geschrieben wird, ist einfach schlecht und falsch