Darf ich das Fahrzeug meines Vaters fahren oder nicht?
hallo, ich habe seit gestern meinen führerschein & habe folgende problematik.
Das auto ist auf u25 bei der versicherung angemeldet & auf mein vater zugelassen.
Nun möchte ich ansich das auto auch fahren, am anfang zsm mit ihm & irgendwann alleine.
Ich bin aber nicht mitversichert. ich glaube er hat voll oder teilkasko bin mir aber nicht sicher.
nun haben wir unsere versicherung gefragt & die haben uns geantwortet & meinten ich darf das fahrzeug nicht ao bewegen, tue ich es trotzdem wird weder unser schaden noch der schaden der gegenseite bezahlt.
mich würde interessieren, ob das so zulässig ist & ob ich das fahrzeug trorzdem fahren darf.
laut gesetz ist das auto ja pflichtversichert. ich würde doch dann quasi auf eigenes risiko fahren.
ich bin 20.
bitte um ernsthafte und richtige antworten, wenns geht mit belegen.
mfg
13 Antworten
Es kommt auf den genauen Versicherungsvertrag an, den dein Vater abgeschlossen hat.
Dein Vater muss nur auf den Rabatt verzichten, den er bekommt, wenn nur Personen über 25 sein Fahrzeug fahren.
Das geht sogar telefonisch, wenn er seinen Vermittler kennt.
Wenn unter 25 vereinbart ist, sollte es doch legal sein.
Ich bin aber nicht mitversichert. ich glaube er hat voll oder teilkasko bin mir aber nicht sicher...
Bei der Kfz-Versicherung gibt es doch keine Mitversicherung! Sowas gibt es z.B. bei der Privathaftpflichtversicherung oder bei der Unfallversicherung: hier kannst du als mitversicherte Person kostenlosen Versich.schutz über die Eltern haben!
Bei der Kfz-Versicherung gibt es immer nur einen Versich.nehmer: alle anderen sind z.B. als weitere Fahrer gemeldet oder auch nicht!
Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischem dem Versich.schutz und der Versich.prämie: der Versich.schutz besteht immer für das Auto, falls die Prämie fristgerecht bezahlt wurde.
Die Versich.prämie hingegen richtet sich neben vielen div. Merkmalen eben auch nach dem Fahreralter: meldet dein Vater z.B. bei Ü25 dich nicht als weiteren Fahrer, dann muß er die korrekte Prämie nachentrichten bei einer Überprüfung oder z.B. bei einem Unfall von dir wg. unter 25 Jahren!
...nun haben wir unsere versicherung gefragt & die haben uns geantwortet & meinten ich darf das fahrzeug nicht ao bewegen, tue ich es trotzdem wird weder unser schaden noch der schaden der gegenseite bezahlt.
Ist reine Panikmache von der Kfz-Versicherung: falls U25 korrekt von dir hier wiedergegeben ist, dann ist das Auto ja sowieso versichert (falls die Prämie bezahlt ist) und bei dir als 20-jährige weitere Fahrerin muß der Vater auch nicht mit einer Prämiennachzahlung rechnen, da du ja U25 bist!!!
Gruß einer Versich.maklerin
Also entweder stimmt deine Angabe mit U25 nicht oder die Aussage des Versicherers ist komplett falsch!?
...nun haben wir unsere versicherung gefragt & die haben uns geantwortet & meinten ich darf das fahrzeug nicht ao bewegen, tue ich es trotzdem wird weder unser schaden noch der schaden der gegenseite bezahlt.
Da habt ihr leider mit einem Praktikanten gesprochen oder mit dem Call-Center aus China...!?
Ruft bitte mal die Schadenabteilung an und schildert die Aussage des Versicherers; ihr werdet euch wundern aber positiv gemeint!
Wahrscheinlich hat er nur weitere Fahrer über 25 Jahren versichert!?
Dann wäre aber trotzdem diese Aussage des Versicherers falsch:"...die haben uns geantwortet & meinten ich darf das fahrzeug nicht ao bewegen, tue ich es trotzdem wird weder unser schaden noch der schaden der gegenseite bezahlt."
Natürlich ist das Auto versichert und auch der Schaden wird gezahlt! Es ist nur eine Frage der richtigen Prämie hierzu... ;-)
Das muss extra eingetragen werden in die Versicherung, wenn Ü25 besteht. Vielleicht meinst du Ü25 anstatt U25. Das kostet etwas mehr aber mache es auf jeden Fall sonst hast du massive Probleme, wenn etwas passiert und kannst Millionenschulden haben
wenn etwas passiert und kannst Millionenschulden haben.
Aber nicht durch einen mit besagtem Auto verursachten Haftpflichtschaden !