Was darf alles ein Ordnungsamt-Mitarbeiter?
Hallo,
was darf eigentlich alles ein Ordnungsamts-Mitarbeiter im Außendienst ?
- Knölchen Verteilen?
- Geschwindigkeitskontrollen?
- Verwarnen
- Ermittlungen
Oder muss er es zwingend ein bestellter Hilfspolizeibeamter sein?
danke
4 Antworten
Er darf Knöllchen an Falschparker verteilen. Er darf Knöllchen verteilen, wenn die Parkzeit überschritten ist. Er darf Ermahnung an ordnungswidrige Bürger verteilen und manchmal sogar die z. b. Musikanlage mitnehmen. Er darf im Auto durch die Gegend fahren. Er darf mit seinen Kollgen tratschend und gemütlich durch die Gegend laufen. Er darf die Abräumaktionen nach einem Markttag kontrollieren. Und sicherlich noch einiges mehr.
Das Ordnungsamt in NRW ist zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (Gefahrenabwehr). Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
die Polizei ist ebenfalls zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung. Zusätzlich muss die Polizei Straftaten vorbeugen und Verfolgen.
In NRW hat das Ordnungsamt gewisse Polizeibefugnisse (§24 OBG NRW ivm PolG NRW). Das Ordnungsamt darf demnach zB Platzverweis erteilen. Identitätsfeststellungen durchführen. Taschen kontrollieren. Personen in Gewahrsam nehmen usw.
Und Zwangseinweisung darf das Ordnungsamt in NRW. Doppel Zuständigkeit mit der Polizei. Genauso in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Sachsen. In Rheinland-Pfalz der KVD ist einzig und alleine dafür zuständig. Ich weis nicht wie das in NRW ist aber Verkehrskontrollen glaube ich auch. In Baden-Württemberg und Sachsen die Polizeibehörde, in Rheinland-Pfalz der KVD und Hessen die Stadtpolizei hat sogar die Befugnis Verkehrskontrollen im laufenden Verkehr durchzuführen.
Die Aufgaben sind in den Bundesländern sehr unterschiedlich verteilt. In vielen Aufgabenfeldern leistet die Polizei auch nur Amtshilfe, z. B. wenn in der Ordnungsbehörde keiner mehr arbeitet.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist fast überall Aufgabe des Ordnungsamtes. Dementsprechend dürfen die auch die Owi-Verfahren machen, die zu Verwarnungen oder Bußgeldern führen.
Und natürlich dürfen/müssen die in ihren Aufgabenbereichen auch ermitteln. Sie sind zuständig !
Alles was in Dienstplan steht...
...aber im Schubladendenken der Menschen wird er wohl ewige Randgruppe sein.