Darf das Ordnungsamt/private security einen einschließen?
Wenn man abends in einem offenen Gebäude war z.B. einer Turnhalle und dort von oben genannten erwischt wird. Dürfen die von außen die Tür abschließen, dass man nicht mehr raus kommt, bis die Polizei kommt?
6 Antworten
solange bis die Polizei kommt schon
Strafprozeßordnung (StPO) § 127 Vorläufige Festnahme(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4) Für die vorläufige Festnahme durch die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes gelten die §§ 114a bis 114c entsprechend.
Hausfriedensbruch ist immer noch eine Straftat ....
Im Prinzp gelten strafverfahrensrechtliche Ermächtigung auch im Ordnungswidrigkeitenrecht (Dank der sog. Transmissionsklausel aus dem OwiG) allerdings unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Der Paragraph kommt nach meiner Recherche bei Ordnungswidrigkeiten nicht infrage, sondern nur bei Straftaten.
Grundsätzlich steht hier eine Freiheitsberaubung zu deinem Nachteil im Raum. Du kannst die Security anzeigen. Die Staatsanwaltschaft muss dann den Sachverhalt prüfen. Wenn tatsächlich die Voraussetzungen zu deiner Festnahme nicht vorlagen, haben die sich strafbar gemacht. Aber ich vermute mal, dass die Security dich nicht einfach aus Spaß festgesetzt haben...
Na und dann?
dann kommt die Polizei ... steht doch da ... und stellt die Personalien fest, nimmt die Anzeige auf etc. pp. ... das sollte ein Experte Polizei eigentlich wissen ...
Darauf war die Frage nicht explizit aus. Vorübergehend wäre da das Zauberwort. Denn wie lange stand nicht in der Frage.
Und by the way: Du kannst mich nachts um halb 2 nach einer halben Kiste Bier wecken, dann zitiere ich Dir den 127 I und II und was Du noch so an Eingriffsbefugnissen hören möchtest, auswendig runter.
In der Frage steht aber "bis die Polizei kommt", sodass man aus den Wortlaut schließen kann, dass es nur vorübergehend ist. Ja, es steht nicht explizit dabei, aber man wird davon ausgehen können, dass die Security die Polizei sofort holt und nicht erst nach 3 Tagen. Habe die Frage ähnlich interpretiert, wie frodobeutlin100.
Ich war mir sicher dass der Nachsatz mit dem Begriff Polizei dort zunächst nicht stand und der Satz dort endete wo jetzt ein Komma ist.
Das kann sein...
Selbstverständlich nicht. Es könnte aber versehentlich passieren.
§ 127 StPO
Na klar, wenn Gefahr besteht dass die entwischen können..
Die paar Minuten bis die Polizei eintrifft und die dann nötigenfalls mit dem Hund aufspürt wenn sie nicht freiwillig rauskommen allemal.
127 StPO sagt klar "festhalten" - jeder mit mehr IQ als 5 m Feldweg weis, dass damit nicht nur ",mit der Hand festhalten" gemeint ist..
Mit voller Absicht? Da wäre schon mal StGB § 239 Freiheitsberaubung zu prüfen. Es gibt dafür weder eine rechtliche Grundlage, noch eine Zuständigkeit.
dann doch mal etwas piano ....
davor liegt noch Hausfriedensbruch und § 127 StPO spielt auch eine Rolle
Ja, richtig. Allerdings würde das nicht rechtfertigen, die Freiheit der Rechtsbrecher durch Einschluss zu begrenzen.
das siehst Du falsch ....
Wenn die Voraussetzungen des §127 StPO vorliegen, dann schon.
möchte FS wohl nicht so ganz wahrhaben ...
erst mindestens Hausfriedensbruch begehen und sich dann beschweren
Aber gilt der Paragraph denn auch bei einer Ordungswidrigkeit oder nur bei einer Straftat?