Recht am eigenen Bild (Ordnungsamt)

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Es gab vor kurzem eine Gerichtsentscheidung, daß dies zur Dokumentierung von Ordnungswidrigkeiten (konkret ging es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung) zulässig ist. Ob sich ein Amtsträger in Freizeit befindet oder nicht, ist für das Tätigwerden unerheblich. (Ich denke in meiner "Freizeit" ja auch dienstliche Strategien durch, wenn mir gerade etwas einfällt. Kann gute Ideen ja nicht einfach zurückdrängen.)

silentalf  29.03.2016, 16:09

Laut OWIG § 5 im Geltungsbereich, auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Somit kann garkeine OWIG Verstoß auf Straßen begehen werden, da die Bundesrepublik keine Straßen besitzt. Einfach mal darüber nachdenken. Und weiter gehts!

Was nicht im Gesetz definiert ist, kann nicht angewant werden.

Auch das die so genannten Beamten keinerlei Unterschrift leisten zu müssen bzw. nur ihren Familienname und auch noch i.A., ist ein irrglaube. Eine gültige Unterschrift ist Vorname und Familienname zu leisten ohne i.A..

BGB § 126 Schriftform: (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Wenn die Unterschrift oder die notarielle Beglaubigung fehlt, dann greift der Paragraph 125 BGB.

BGB § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!" oder ähnlich drauf steht,
berufen sich die "Beamten" auf dass Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs 5, im folgendem VwVfG genannt.

Hier wird eine rechtliche Täuschung begangen.

PatrickLassan  26.04.2016, 08:18
@silentalf

Laut OWIG § 5 im Geltungsbereich, auf einem Schiff oder in einem
Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder
das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu
führen.

 Geltungsbereich eines Gesetz ist das Gebiet des Gesetzgebers. § 5 OWiG erweitert lediglich diesen Geltungsbereich.

Auch das die so genannten Beamten keinerlei Unterschrift leisten zu
müssen bzw. nur ihren Familienname und auch noch i.A., ist ein
irrglaube.

Das ist kein Irrglaube, das ergibt sich aus entsprechenden Gesetzen, z.B. dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder der Abgabenordnung.

Formvorschriften des BGB sind im öffentlichen Recht nicht anwendbar.

Wenn auf dem Schriftstück in der untersten Zeile steht "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist deswegen ohne Unterschrift gültig!" oder ähnlich drauf steht,
berufen sich die "Beamten" auf dass Verwaltungsverfahrensgesetz § 37 Abs 5, im folgendem VwVfG genannt.

Dort steht:"Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen."

Offensichtlich hast du nicht verstanden, was das bedeutet, denn sonst würdest du nicht etwas von 'rechtlicher Täuschung' faseln.

Grundsätzlich ... ja, da hast Du Recht - aber wie immer gibt es ja Ausnahmen.

Die Dame vom Ordnungsamt erstellt die Fotos ja nicht zur ihrem Privatvergnügen oder um sie meistbietend zu verkaufen, sondern diese Handlung hat ja einen dienstlichen Hintergrund (vermutl. die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, da ihr Euch zu dieser Uhrzeit auf dem Spielplatz aufgehalten habt und vermutlich auch zu alt seid, um Euch dort aufhalten zu dürfen).

also grundsätzlich sind alle ordnungshüter immer im dienst, sprich sie sind verpflichtet jeder ordungswidrigkeit oder straftat nachzugehen bzw einzugreifen

Na ja, dass Recht am eigenen Bild hast du ja immer noch (sie darf es nicht veröffentlichen). Um aber z.B. eine mögliche Ordnungswidrigkeit zu dokumentieren, darf dich wohl jeder aufnehmen (Beweise sammeln).

Irgendwo hört das Recht auf. Es hatte auch ein Autofahrer gegen sein Blitzfoto geklagt und ist durchgefallen. Es dient so wie dein Foto zum Beweis und da hört das Recht auf.