Was bedeutet z.B. eine "1,3 Geschäftsgebühr" bei der Berechnung der Anwaltskosten?

2 Antworten

Du setzt die 1,0 Gebühr falsch an.

Du müsstest erst einmal wissen, wie hoch bei einem Streitwert (in diesem Fall von 4 Tausend Euro) diese Gebühr ist. Wenn du diese Gebühr nach Tabelle ermittelt hast, dann ist die Beratungsgebühr 55% von diesem 1,0 Gebührenwert.

Im Falle des Tätigwerdens 1,3 x dieser Gebührenwert.

Eddcapet 
Beitragsersteller
 25.01.2018, 10:03

Danke, wo finde ich diese Tabelle?