Was bedeutet z.B. eine "1,3 Geschäftsgebühr" bei der Berechnung der Anwaltskosten?
In folgendem Artikel steht das 1,3 Geschäftsgebühr bedeutet, dass auf die normalen Gebühren die der Anwalt schon bekommt, noch 30% Zusatzgebühren draufkommen.
https://www.anwaelte-hc.de/anwaltskosten-rechtsanwaltkosten-berechnen
"So wird bei einer reinen Beratung üblicherweise eine sog. 0,55 Beratungsgebühr berechnet, also der 55ste Teil einer vollen 1,0 Gebühr."
"Wendet sich der Anwalt an die Gegenseite, so wird regelmäßig eine 1,3 Geschäftsgebühr ausgelöst, also eine volle Gebühr plus 30%."
Weiter unten ist noch ein Beispiel mit 4000,-€ angegeben
Ist der Anwalt gegenüber dem Gegner tätig, führt er also die Korrespondenz mit ihm, so kann er üblicherweise eine 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Streitwert in Ansatz bringen. Bei einem Streitwert von 4.000,00 € wären das 318,50 €
doch wenn man dies nachrechnet, dann kommt man auf einen anderen Wert als dort angegeben ist, was mache ich falsch?
Rechenweg:
4.000,00€ / 55 = 72,72€ (Beratungsgebühr)
72,72€ * 1.3 (Geschäftsgebühr ) = 94,5€
Warum muss das so kompliziert gestaltet sein und wie kommt man da auf 318,50 € ?
2 Antworten
Du setzt die 1,0 Gebühr falsch an.
Du müsstest erst einmal wissen, wie hoch bei einem Streitwert (in diesem Fall von 4 Tausend Euro) diese Gebühr ist. Wenn du diese Gebühr nach Tabelle ermittelt hast, dann ist die Beratungsgebühr 55% von diesem 1,0 Gebührenwert.
Im Falle des Tätigwerdens 1,3 x dieser Gebührenwert.
Danke, wo finde ich diese Tabelle?
Ergänzung zu meinem Beitrag:
Eine Tabelle mit den Anwahltsgebühren in Abhängigkeit vom Streitwert findest du hier:
http://www.refrago.de/rechtsanwaltsgebuehrentabelle_nach_rvg-ab_01.08.2013.html