Notar Verdienst ungerecht?

5 Antworten

ER verdient es nicht, er hat es als Umsatz.

Er hat Praxiskosten, für Mitarbeiter, Miete usw.

Ausserdem sind Beurkundungen von Millionenobjekten sehr selten.

Er beurkundet auch UGs für rund 60,- Euro was aber viel Arbeit macht.

Ich kenne Notare, die das Notariat wieder abgegeben haben, weil auch der Arbeitsaufwand an Dokumentationen sehr groß ist. So ist das Notariat praktisch nie geschlossen. Ein Notar braucht immer einen Notarvertreter, selbst wenn er nur 2 Tage auf Kurzurlaub geht.

Und es dauert auch eine ganze Zeit bis man als Notar soweit ist, dass man solche großen Beurkundungen bekommt. Viele bekommen das nie. Die kommen über ein Mehrfamiliehaus für 500.000,- irgendwo auf dem Land nie raus.

Natürlich haftet der Notar ausserdem auch dafür, dass er richtig beurkundet. Während er bei Beglaubigungen ja nur die Richtigkeit von Unterschrift und der Identität der Person haftet, steht er bei Beurkundungen dafür, dass der Inhalt richtig ist und rechtlich zulässig ist.

Er muss das Grundbuch einsehen bevor er beurkundet usw. usw.

Hallo,

wie alle Gebühren unterliegen diese einer Mischkalkulation, die vom Verordnungsgeber durchgeführt wird. Mal deckt die Gebühr etwas mehr als den Aufwand ab und mal etwas weniger.

So ist es halt.

Natürlich hat der Notar auch eine gewisse Haftung....

Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt. Wenn du meinst, dass das ungerecht ist, wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten.

Die Notargebühren sind eben nicht leistungsbezogen.

Remo9999 
Beitragsersteller
 15.07.2016, 06:13

Aber warum darf ein Notar so etwas? Wo anders fällt das unter Wucher...

beast  15.07.2016, 06:15
@Remo9999

weil ein Notar auf Honorarbasis arbeitet..... Der legt  sein Gehalt und seine  Gebühren selber fest. Wenn Die  einer zu teuer ist  suchst  dir halt einen  billigeren

PolluxHH  15.07.2016, 06:23
@beast

Notare sind in ihren Gebührforderungen an das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz gebunden, sie setzen ihre Gebühren keinesfalls frei fest. Es gibt sogar die Möglichkeit bei der Bundesnotarkammer, notarunabhängig anfallende Notargebühren zu errechnen.