Notar Verdienst ungerecht?
Ein Notar oder Anwalt verdient prozentual am Wert des Gebäudes oder Streitwert.
Wird ein Haus für 190.000 Euro verkauft verdient er bei 1,5% Gebühren 2850 Euro. Bei einem Haus das 5 Millionen kostet 75.000 Euro. Da der Notar für beide Häuser praktisch die gleiche Arbeit leistet, ist das nicht ungerecht? Oder haftet der Notar für irgend etwas und lässt sich sein Risiko bezahlen?
DANKE"
5 Antworten
ER verdient es nicht, er hat es als Umsatz.
Er hat Praxiskosten, für Mitarbeiter, Miete usw.
Ausserdem sind Beurkundungen von Millionenobjekten sehr selten.
Er beurkundet auch UGs für rund 60,- Euro was aber viel Arbeit macht.
Ich kenne Notare, die das Notariat wieder abgegeben haben, weil auch der Arbeitsaufwand an Dokumentationen sehr groß ist. So ist das Notariat praktisch nie geschlossen. Ein Notar braucht immer einen Notarvertreter, selbst wenn er nur 2 Tage auf Kurzurlaub geht.
Und es dauert auch eine ganze Zeit bis man als Notar soweit ist, dass man solche großen Beurkundungen bekommt. Viele bekommen das nie. Die kommen über ein Mehrfamiliehaus für 500.000,- irgendwo auf dem Land nie raus.
Natürlich haftet der Notar ausserdem auch dafür, dass er richtig beurkundet. Während er bei Beglaubigungen ja nur die Richtigkeit von Unterschrift und der Identität der Person haftet, steht er bei Beurkundungen dafür, dass der Inhalt richtig ist und rechtlich zulässig ist.
Er muss das Grundbuch einsehen bevor er beurkundet usw. usw.
Hallo,
wie alle Gebühren unterliegen diese einer Mischkalkulation, die vom Verordnungsgeber durchgeführt wird. Mal deckt die Gebühr etwas mehr als den Aufwand ab und mal etwas weniger.
So ist es halt.
Natürlich hat der Notar auch eine gewisse Haftung....
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt. Wenn du meinst, dass das ungerecht ist, wende dich an deinen Bundestagsabgeordneten.
Die Notargebühren sind eben nicht leistungsbezogen.
weil ein Notar auf Honorarbasis arbeitet..... Der legt sein Gehalt und seine Gebühren selber fest. Wenn Die einer zu teuer ist suchst dir halt einen billigeren
Notare sind in ihren Gebührforderungen an das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz gebunden, sie setzen ihre Gebühren keinesfalls frei fest. Es gibt sogar die Möglichkeit bei der Bundesnotarkammer, notarunabhängig anfallende Notargebühren zu errechnen.
Aber warum darf ein Notar so etwas? Wo anders fällt das unter Wucher...