Onlineshop erstattet nur Teilbetrag- wie wehrt man sich?
Hallo,
ich habe eine Kühlschrank für 475 € bei wermuth.de gekauft. Diesen haben wir 2 Wochen kaum benutzt (war vielleicht ein Joghurt und ein Orangensaft drin). Wir haben vom Widerrufsrecht gebrauch gemacht. Kühlschrank wurde zurückgebracht und der Hersteller möchte wegen Abnutzung des Gerätes nur 344,69€ zurückbezahlen, dass sind mehr als 27% die er einbehält.
Ich weiß, dass man bei Widerruf eigentlich die volle Summe erstattet bekommt, es sei denn das Gerät ist beschädigt oder abgenutzt. Was an dem Kühlschrank abgenutzt sein soll ist mir schleierhaft.
Wie kann man sich dagegen wehren? Jeder Anwalt würde ja mehr Gebühren kosten als der Streitwert von 130,31 €.
5 Antworten
Man darf Artikel, die man Wiederrufen will, nur insofern Testen, wie man es auch im Laden könnte.
Ein 2 Wöchiger gebrauch, heißt für mich, das du sämtliche Verpackung und auch die Schutzfolien abgezogen hast.
Ja, ich halte die 120 € für gerechtfertigt. Denn der Kühlschrank ist so nicht mehr weiterverkaufbar, zumindest nicht zum Vollen Preis.
Wenn du jetzt allerdings sagst, das du alle Schutzfolien dranngelassen hast und den Artikel auch in der Originalverpackung abholen lassen hast, sind die 120 € nicht gerechtfertigt.
Der Kühlschrank wurde wohl komplett in Betrieb genommen und ist jetzt ein Gebrauchtgerät. Das ist nicht mit einem Stuhl oder so vergleichbar. Ich denke, da ist nichts zu machen.
Der Kühlschrank ist jetzt nur noch B-wertig.
Wenn Du eine B-Ware kaufen wolltest, welchen Preisnachlass erwartest Du denn, damit es interessant für Dich ist?
Warum hast du den Kühlschrank überhaupt in Gebrauch genommen? Es gibt soviel Leute, die sich für den Urlaub eine Kamera „kaufen“, diese 2 Wochen benutzen, nur um dann nach dem Urlaub den Kauf wieder zu widerrufen.
Für einen Händler sind solche Waren natürlich schwer wieder loszubekommen. Manche vernichten diese deswegen gelich:
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/amazon-vernichtet-tonnenweise-ware-100.html
Sieht schlecht aus , denn ihr habt diese Bedingungen (**) "unterschrieben" !
.....
(**)...... Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
......
Wenn wermuth weiß ,daß der Kühlschrank so lange in Betrieb war (länger als einen Tag ) , dann ist das zuviel Zeit nur !!! um festzustellen, ob er kühlt und die Handhabung euch zusagt
(**) von hier
27% sind aber echt der Hammer !