Brief vom Amtsgericht §79 GNotKG?
Kurz und Knapp:
Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem steht: in der Nachalssangelegenheit Name meiner verstorbenen Mutter wird der Geschäftswert gemäß §79 GNotKG für die zu erhebenden Gebühren auf X€ (ziemlich hohe summe 60k+) festgelegt.
Situation: Vater hat das Haus verkauft -> Musste X€ Zahlen als Ablösesumme (weil die Laufzeit ja unterbrochen wird dadurch und extra Kosten fällig werden, da auf dem Haus noch 60k+ € offen waren) -> Vater ins Ausland gezogen -> Ich bekomme diesen Brief. Was hat das nun zu bedeuten? Dieser offene Betrag der auf dem Haus war, ist soweit ich informiert bin abbezahlt, denn sonst hätte man ja nicht die X€ als extra-ablösesumme zahlen müssen. (PS: Kein altes Datum auf dem Brief, das ganze geschah im Mai und der Brief ist datiert auf 17.7)
4 Antworten
Du warst ganz offensichtlich Miterbe, ansonsten hättest du keinen Brief in der Nachlasssache erhalten.
Mit dem Beschluss wurde der Geschäftswert in der Nachlasssache festgesetzt, der sich normalerweise aus dem Vermögen abzgl. Verbindlichkeiten ergibt. Dieser dient dazu, Gerichtskosten zu berechnen, z.B. für einen Erbschein.
Die Festlegung des Geschäftswertes (bei Zivilprozessen auch Streitwert genannt) ist deshalb erforderlich, weil sich die Gebühren für Gerichte und Notare danach richten. So sind z.B. die Kosten für einen Grundbucheintrag, den du ja noch machen lassen musst, davon abhängig. Hier eine solche Gebührentabelle:
Am einfachsten erkundigst du dich beim Absender des Briefes: Ich vermute jetzt: für die Erteilung des Erbschein nach deiner Mutter wurde der Geschäftswert ( = Nachlassvermögen) mitgeteilt und aus dem Wert rechnet sich die Gebühr für den Erbschein.
Meines Wissens ist dies im Moment nur die Information gegen welche nach Prüfung noch ein Widerspruch ( oder Klage?) erhoben werden kann.
Die Rechnung für den Erbschein kommt später.
besuche das Gericht und kläre die Sache dort.