eBay Abmahnung erhalten, angeblich gewerblich?
Hallo,
ich habe über meinen privaten eBay Account einige Artikel verkauft. Ich habe zuvor nur gekauft, seit Januar diesen Jahres das erste Mal auch verkauft.
Vorwiegend aufgrund Umzug und Kellerräumung einige Elektroartikel (bin Elektriker, da fliegt einiges an "Resten" rum).
Abgemahnt wurde insbesondere aufgrund eines Artikels (10er Pack Steckdosen). Davon habe ich 5 Pakete verkauft, waren leider beim Hausbau übrig aufgrund von Fehlplanungen/Änderungen, also nicht extra zum Verkauf eingekauft.
Und abgesehen davon nur unterschiedliche Artikel. Insgesamt habe ich bisher über diesen Account 17 Artikel verkauft, ca. 40 gekauft, Gesamtumsatz <500 EUR.
Nun wurde ich abgemahnt von einem im Internet schon bekannten Abmahnanwalt, der einen eBay-Händler vertritt. Dieser verkauft angeblich exakt den selben Artikel. Im besagten Shop des Händlers finden sich zwar Steckdosen, aber nur Noname Artikel, nicht die von mir verkauften. Ich sehe hier also nicht, dass ich ihm einen Schaden zugefügt habe wie behauptet.
Es geht natürlich um unterlassene Informationspflichten.
Streitwert wurde auf 10.000 EUR festgesetzt, Anwaltskosten ca. 750 EUR. (Übrigens exakt die selbe Summe wie in allen Abmahnungen des besagten Anwalts).
Nun ist meine Frage wie es weitergehen wird. Anwälte habe ich schon einige kontaktiert, warte noch auf Rückruf. Das schreiben kam heute (Samstag Karte im Briefkasten wegen Einschreiben, heute konnte ich es erst abholen).
Bis Freitag soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bis 5 Tage später die Kosten bezahlt werden.
Ich weiß echt nicht was ich tun soll. Finanziell reicht es derzeit sowieso hinten und vorne nicht, ich wäre echt erledigt wenn ich diese 750 EUR bis näcjhste Woche zahlen müsste.
Und wie sieht es mit den 10.000 EUR Streitwert aus? Sind die nicht übertrieben hoch? Selbst wenn man (was ja leider schnell der fall ist) als gewerblich eingestuft wird, bei gerade mal 500 EUR Umsatz halte ich das doch für überzogen oder? Zumal ich das mit dem "selben Artikel" nicht verstehen kann wenn es diesen im Shop des Abmahners gar nicht gibt.
Kann mir da jemand ein paar Tipps oder sogar eigene Erfahrungen geben?
Vielen Dank !!!!
Bin wirklich verzweifelt.
3 Antworten
In diesem Fall dürfte die Abmahnung unbegründet sein und ich würde es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Das geht natürlich sehr gut über einen Anwalt. Entscheidet das Gericht für Dich, müsste Dein Gegner auch die Anwaltskosten tragen.
Nun wurde ich abgemahnt von einem im Internet schon bekannten Abmahnanwalt, der einen eBay-Händler vertritt.
Da würde ich gar nicht lange überlegen sondern selber einen Anwalt beauftragen. Parallel dazu eine Anfrage über diesen Anwalt bei der Anwaltskammer. Handelt es sich tatsächlich noch um einen Anwalt?
Hast Du die Abmahnung per Post oder per email erhalten?
Wenn Du schon im Netz gefunden hast, dass dieser Anwalt als Abmahnhai bekannt ist, dann hast Du bestimmt auch weitere Seiten gefunden, wo sich Betroffene über ihre (hoffentlich) Erfolge gegen diesen Mißbrauch austauschen.
Ist es in diesem Zusammenhang denn entscheidend, wenn man noch einen gewerblichen eBay Account hat? Ich habe nämlich einen gewerblichen (der ausschließlich für Geschäftliche Käufe + Verkäufe genutzt wird, hier natürlich alles mit Anbieterkennzeichnung, auch anwaltlich geprüft etc.) und einen privaten (ausschließlich private Käufe/Verkäufe), um eben nichts zu mischen. Daher auch das ausmisten meines Kellers auf den privaten Account. Spielt es hier eine Rolle, dass ich auf ebay AUCH gewerblich tätig bin (was ja eigentlich mit dem Sachverhalt nicht in Verbindung steht), und auch nirgends erwähnt wurde bzw. wohl auch der Gegenseitge unbekannt ist.