Was bedeutet "kein Anspruch auf Krankengeld"
Hallo,
ich habe mal eine Frage zu meiner Steuererklärung. Und zwar mache ich meine Steuer mit Wiso Steuer 2011. In dem Programm gibt es denn Punkt "Arbeitnehmerbeiträge zur KV laut Lohnsteuerbescheinigung", direkt darunter den Punkt "darin enthaltene Beiträge aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt".
Ich hab das ganz mal gegoogelt. Da ich ja voll berufstätig bin, hätte ich ja theorethisch jederzeit Anspruch auf Krankengeld, also muss dort bei dem Punkt 0€ stehen. Hab ich das so richtig verstanden? Das hat also nichts damit zu tun ob ich wirklich Krankengeld gekriegt habe?
Voraussgesetzt ich habe das richtig verstanden, wie sieht es dann mit Beitragserstattungen aus? Dort gibt es denn Punkt auch, ergibt sich aus denen ein Einspruch auf Krankengeld?
Gruß, Dirk
2 Antworten
Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf Krankengeld. Also kannst du den Punkt "darin enthaltene Beiträge aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" mit 0€ ausfüllen. Ob du Krankengeld bezogen hast, ist dabei unerheblich, es geht nur um den Anspruch.
Aus Erstattungen von Steuern hat sich noch nie ein Anspruch auf Krankengeld ableiten lassen, weil dieses eine "Lohnersatzleistung" ist. Von daher ist deine zweite Frage zu verneinen.
Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf Krankengeld. Bezog sich die Frage darauf allgemein? Ich steh vor dem selben Problem, habe kein Krankengeld bezogen, da keine 6 Wochen Krank gewesen. Die Frage lautet weiterhin dann ja?!
Diese Beitragsrückerstattungen begründen keinen Krankengeldanspruch. Also ist auch hier nur die 0€ einzutragen.
Hallo,
vielleicht hilft dieser Link:
Von den "normalen" Krankenkassenbeiträgen werden pauschal 4% für den Krankengeldanteil angezogen.
Wenn ausnahmsweise kein Krankengeldanspruch besteht (z.B. Rentner, Studenten, Stellenlose etc.), ist der Krankenkassenbeitrag extra einzutragen, damit der 4%-Anbzug unterbleibt.
Gruß
RHW
Vielen Dank für deine Antwort! Der erste Teil der Frage wäre damit geklärt.
Ich glaube aber beim zweiten Teil meiner Frage hast du etwas falsch verstanden. Ich bekomme im Jahr etwa 350€ von der AOK zurück, sofern ich nicht im Krankenhaus war oder Rezepte eingelöst habe. Diese Rückerstattungen muss ich bei der Steuer mit angeben, das sind also Beitragsrückerstattungen und keine Steuerrückerstattungen. Bei diesen Beitrragsrückerstattungen muss ichebenfalls angeben, wie bei den normalen Beitäagen, ob sich aus diesen ein Krankengeldanspruch ergibt. Bei diesem Punkt weiß ich wie gesagt nicht weiter.