Arbeitslos PKV Krankentagegeld Minderung?
Ich bin privat krankenversichert und habe einen Krankentagegeldtarif mit 103 € / Tag Krankentageld. Nun bin ich arbeitslos und seit Mai krankgeschrieben. Jetzt hat mir meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich lediglich den Tagessatz erhalte, den ich auch als Arbeitslosengeld erhalten habe. Das sind in meinem Fall rund 63 € und ich soll eine Anwartschaftsversicherung unterschreiben für den darüberhinausgehendenSatz... Meine Frage deshalb an Sie: ist dies rechtens?? Ich dachte, dass es ein BGH Urteil aus 2016 gibt, dass Kassen das Tagegeld nicht kürzen dürfen....
1 Antwort
Vermutlich ist das Urteil gemeint:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/urteil-ungueltig-1.3112501
Da geht es einmal nur um eine Einkommensminderung aus irgendwelchen betrieblichen Gründen (Konjunktur, geringere Leistungsfähigkeit oder / und weniger Engagement des Versicherten) und nicht um Arbeitslosigkeit. Relevant wäre da sicherlich noch, ob erst die Krankheit oder die Arbeitslosigkeit eingetreten ist.
Und dann wurde nicht die Reduzierung des KTs an sich vom BGH gerügt, sondern die unzureichende Aufklärung über die einseitige Reduzierungsmöglichkeit bei Vertragsabschluß per (intransparenter) Klausel im Kleingedruckten.
Damit werden wie üblich viele Versicherer versuchen sich herauszureden in dem sie sagen, das Urteil gilt nur für die Konstellation xy und nicht für uns, weil unsere Bedingungen anders formuliert, in größerer Schrift und besser sichtbar gedruckt sind u.s.w.
Private Krankenversicherungen in Deutschland gehören zu den Weltmeistern in den Disziplinen "Leistungsverweigerung", "Existenzvernichtung" sowie "Kampf Konzern gegen Einzelperson".
Am schlimmsten scheint mir diesbezüglich die Barmenia Krankenversicherung zu sein.