Folgebescheinigung AU Feststellungsdatum rückdatieren?
Hallo, kann man das Feststellungsdatum einer Folgebescheinigung bei AU um einen Tag rückdatieren? Vielen Dank.
Es geht nicht um die Arbeitsunfähigkeit an sich, sondern um das Feststellungsdatum. Das sind zwei verschiedene Datumsangaben.
3 Antworten
Hallo, kann man das Feststellungsdatum einer Folgebescheinigung bei AU um einen Tag rückdatieren?
Nein. Das ist grundsätzlich unzulässig. In Ausnahmefällen (die der Arzt gegenüber der KK explizit und für jeden Einzelfall separat dokumentieren muss) ist es möglich, eine AU für bis zu maximal 3 Tagen rückwirkend auszustellen. Eine bereits ausgestellte AU kann jedoch nicht mehr geändert werden. Da es hier um eine Folgebescheinigung geht, liegt das Problem vermutlich im Bereich KG-Bezug. Da ist auch eine Lücke von nur einem Tag gravierend, da dann der Anspruch auf KG insgesamt verwirkt sein kann (meistens bei einer über das Ende der Beschäftigung fortlaufenden AU).
Nein, denn:
Auch von der Erstbescheinigung schon nicht. Es ist ja immer der Tag, an dem die betroffene Person sich beim Arzt vorgestellt hat. DAS ist der Tag der ärztlichen Feststellung.
Das muss der Arzt machen.
Würdest Du das selbst auf der AU rückdatieren, wäre das eine Urkundenfälschung.
Das war nicht die Frage. Die Frage war, ob das möglich ist. Wer kommt auf die Idee, sich eine AU selbst auszustellen...
Entschuldige bitte, dass ich Dir geantwortet habe.
Wenn Du hier mal die Fragen mancher User lesen würdest, könntest Du meine Antwort vielleicht nachvollziehen.
Hier fragen nämlich User: Kann ich mich krankschreiben?
Ah ok. Tut mir leid. Ich wusste nicht, dass sich hier manche selbst krankschreiben.
Eben. War ja auch nur ein freundlich gemeinter Hinweis.
Vielen Dank. Es geht in diesem Fall nicht um das AU-Datum, sondern um das Feststellungsdatum.