Was bedeutet "Dokumente sind im Original VORZULEGEN?
Auf dem Merkblatt "Hinweise an Anmeldung von Geburten" eines Standesamtes lese ich folgendes:
In Abhängigkeit vom Familienstand der Mutter sind darüber hinaus folgende Dokumente im Original vorzulegen.
- Geburtsurkunde beider Eltern ... ...
Heißt das, dass ich diese Dokumente nur vorzeigen muss, oder dass ich sie dort abgeben muss (was wiederrum impliziert, dass ich diese erneut beantragen müsste)?
6 Antworten
Originale kann man nicht "erneut beantragen", allenfalls Abschriften oder Kopien
"Im Orignal vorzulegen" bedeutet nichts anderes, als entweder das Familienbuch mit den Urkunden oder nur die Urkunden selbst im Original (also nicht als Kopie) vorzulegen - aber eben nicht: abzugeben
Was begrifflich unlogisch wäre - bei Dokumenten bedeutet Original "Urschrift" und die ist ein Unikat
Im Original vorzulegen
bedeutet, dass du die Originaldokumente vorzeigen musst und keine Kopie von den verlangten Unterlagen.
Und wenn das Original nicht mehr existiert? Normalerweise sollte doch eine beglaubigte Kopie vom Standesamt gleichwertig sein, oder?
Du kannst dir neue Originale beim Standesamt ausstellen lassen.
Die Originale werden dann vermutlich dort kopiert und u kannst die Originale wieder mitnehmen.
falsch, die werden eingesehen und auf Gültigkeit geprüft und dann bekommst du sie nach Abschluss der Beurkundung wieder zurück.
Du bekommst die Unterlagen nach dem Abschluss der Geburtbeurkundung wieder zurück.
Bedeutung des Wortes "vorlegen" u.a.:
etwas vor jemanden zur Ansicht, Begutachtung, Bearbeitung o. Ä. hinlegen
Falsch, von jeder Personenstandsurkunde kannst du dir beim zuständigen Standesamt, welches das entsprechende Register führt beliebig viele Originale der benötigten Urkunde ausstellen lassen.