Was hat ein Enkelkind mit der Rente zu tun?
Folgendes. Bin alleinerziehende Mutter meiner 2 Jahre alten Tochter (alleiniges Sorgerecht) . Zu ihrem Vater geht meine Tochter allerdings jedes Wochenende von sa bis so. (Kindeswohl)! nun möchte die Oma meiner Tochter (Mutter des Kindsvaters) für Ihr Rente die originale Geburtsurkunde meiner Tochter haben. Die Vaterschaftsanerkennung (fast wie die Geburtsurkunde) oder eine Kopie der Geburtsurkunde reichen allerdings angeblich nicht aus. Sie MÜSSEN das original haben, ansonsten kann ICH, laut der Oma, ihre Rente zahlen. Nun ist es so, dass ich der Oma und dem Vater meiner Tochter nicht wirklich traue was sowas angeht und wüsste gerne ob jemand weiß, ob man echt irgendwie Ansprüche für seine Enkel geltend machen kann, wenn man Rente bezieht. Vielen Dank im voraus, sorry fals ich wichtige Informationen vergessen habe. LG
8 Antworten
es gibt auch für Großeltern die Möglichkeit sich für die Rente Erziehungszeiten der Enkel anrechnen zu lassen.
allerdings nur dann, wenn das Kind dort dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhuts- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf in diesem Fall nicht mehr bestehen.
zudem darf die Oma auch noch nicht in Rente sein.
du solltest gut auf dein Kind aufpassen. hier stimmt irgendwas nicht.
du kannst deiner Ex-Schwiegermutter ja anbieten, dass du eine beglaubigte Kopie selbst an die zuständige Deutsche Rentenversicherung schickst (oder selbst bei einer Beratungsstelle vor Ort einreichst). ich würde ihr nichts direkt aushändigen. wenn sie ausweichend reagiert, weißt du ja, dass irgendwas nicht stimmt.
Bist du mit dem Vater verheiratet? Wenn nein, lass die Oma reden, was sie will und händige ihr GAR NICHTS aus. Sie hat keinerlei Anspruch auf irgend etwas.
Nein waren nur in einer Beziehung
Also habe mit der Oma telefoniert. Der Kindsvaters ist 24 und wohnt noch bei ihr. Sie sagt weil er bei ihr wohnt, will das Rentenamt (oder wie es heißt) ALLE Informationen mit belegen von ihm haben also auch die Geburtsurkunde unserer gemeinsamen Tochter.... Komisch! ?!?!?!?
Das einzige was sie benötigt, ist der Nachweis, dass sie eigene KInder hat.
Denn mit diesem Nachweis werden ihr die Erziehungsjahre angerechnet und sie zahlt weniger Beitrag in die Pflegeversicherung.
Mit den Enkelkindern hat das nichts zu tun.
Die DRV brauch auch kein Original, denen genügt eine beglaubigte Kopie.
Ich hab ja schon oft gehört, das Ex und Ex Schwiegermutter, einem das Leben zu Hölle machen können.
So ein Blödsinn war noch nie dabei.
Laß dich nicht verunsichern. Wenn sie wirklich etwas wollen, dann sollen sie doch zum Anwalt gehen.
Darauf kannst du dann reagieren.
Frage: hat der Ex ein Besuchsrecht oder Umgangsrecht.
Dann achte bitte ganz genau auf deine Tochter. Nur dann kannst du rechtzeitig merken, das er sie evtl gegen dich aufhetzt.
Das kann natürlich auch die Oma sein. Das ist gar nicht mal so selten.
Nein keine gerichtlichen Beschlüssen o.ä. Ich habe das Sorgerecht und weil meine Tochter gerne bei Papa ist habe ich das Erlaubnis gegeben, dass sie da am Wochenende eine Nacht schlafen darf.