Was bedeutet diese Lizenz-Seite bei Pokémon?
Ich sehe oft Angebote im Internet von Leuten, die Pokémons auf z.B. Tassen oder Leinwand malen und dann verkaufen.
Ist das überhaupt legal?
Kann mir bitte jemand diesen Passus von der Homepage einmal erklären? Ich würde nämlich gerne wissen, ab wann/bis wann das legal ist.
(Es folgt ein Zitat)
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Die Verbreitung jetzt bekannter oder in der Zukunft abgeleiteter Werke in jeglicher Form und durch jegliche Vertriebskanäle auf Grundlage von geschützten Markenzeichen, Dienstleistungszeichen, Handelsnamen und anderem urheberrechtlich geschützten Material (Fan-Art) der Pokémon Company International, Inc., den ihr verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern (Pokémon) stellt eine gebührenfreie, nicht-exklusive, unwiderrufliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweit gültige Lizenz vom Urheber der Fan-Art zur Nutzung, Übertragung, zum Kopieren, Ändern und Veröffentlichen der Fan-Art (und seinen Ableitungen) an Pokémon dar. Für jede Fan-Art werden weder weitere Gegenleistungen noch Vergütungen in irgendeiner Form gewährt. Der Urheber der Fan-Art verzichtet auf alle Ansprüche im Hinblick darauf, dass durch die Verwendung dieser Fan-Art eines seiner Rechte verletzt wird, einschließlich moralischer Rechte, Datenschutzrechte, Eigentumsrechte, Öffentlichkeitsrechte, Rechte an Materialien oder Ideen zu beanspruchen, oder jedes andere Recht, einschließlich des Rechts, dieses Material nur mit seiner vorherigen Zustimmung zu verwenden. Unter gar keinen Umständen gewährt die Nutzung von Fan-Art durch Pokémon dem Urheber der Fan-Art irgendein Recht, geistiges Eigentum von Pokémon oder Fan-Art über die persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung hinaus zu verwenden.
1 Antwort
Was da steht ist Unsinn. Mutmaßlich wurde es schlecht aus dem Englischen übersetzt.
Da steht zum Beispiel:
Die Verbreitung [...] abgeleiteter Werke [...] auf Grundlage von [...] urheberrechtlich geschützten Material (Fan-Art) der Pokémon Company [...] stellt eine [...] Lizenz vom Urheber der Fan-Art [...] an Pokémon dar.
Da stimmt schon das Prädikat, also das Verb des Satzes, nicht! "Die Verbreitung stellt eine Lizenz dar" ist hanebüchener Unsinn!
Deutlicher ist jedenfalls der letzte Satz (sinngemäß): Auch wenn Pokemon ein Fan-Art -Werk nutzt, darf dessen Urheber das Werk nicht gewerblich nutzen.
Zum Verkauf von Pokemons auf Tassen usw. lese man mal dies:
- UrhG § 15 Allgemeines Absatz 1
- UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
- UrhG § 24 Freie Benutzung
- Markengesetz § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
Gruß aus Berlin, Gerd