Fanart verkaufen? Legal? Urheberrecht?
Hey Leute,
ich bin Hobbykünstler, und möchte mit meiner Kunst bisschen was dazu verdienen, und hab mal eine Frage.
Wenn ich von "berühmten" Leute eine Fan-Art male, dürfte ich diese dann im Internet verkaufen, oder verstößt das gegen irgendein Urheberrecht?
Z.B. Fußball. Wenn ich z.b. 3 Spieler von Bayern München male, wie sie gerade jubeln usw und dabei das Logo weglasse, also nur die Spieler im roten Trikot zu erkennen sind. Wäre das dann erlaubt? Oder kommt dann Bayern zu mir und sagt "Ey du verdienst mit den Gesichtern unserer Mannschaft Geld. Nimm das raus. Abmahnung"
Oder wären die Gesichter an sich erlaubt, da es ja Personen des öffentlichen Lebens sind?
Oder Beispiel Netflix. Es gibt ja unzählige beliebte NEtflix-Serien. Dürfte ich z.B. ein Bild von 3 Schauspielern von Haus des Geldes malen und verkaufen, oder bekomm ich dann Ärger von der Produktionsfirma?
Da ist ja kein Logo oder sowas. Sondern einfach nur die 3 Gesichter von den 3 Menschen. Oder ist das Gesicht des Schauspielers auch schon urheberrechtlich geschützt? Hoffe, ihr versteht was ich meine.
Schönes WE an alle, und schonmal Danke für die Hilfe :)
3 Antworten
KunstUrhG § 22: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Ausnahme nach KunstUrhG § 23 Absatz 1: "(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; [...]"
Und eine Ausnahme von dieser Ausnahme steht in Absatz 2 ebenda:
"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."
Darstellungen zur Berichterstattung und zur Meinungsäußerung (z. B. Karikaturen) sind in der Regel zulässig.
Bei der Vermarktung von Bildnissen nur zwecks Ausnutzung der Bekanntheit und / oder der Beliebtheit der Abgebildeten könnte aber durchaus "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" schwerer wiegen als dein berechtigtes Interesse, über den "Bereiche der Zeitgeschichte" zu berichten und deine Meinung zu äußern ;-).
Aber darüber entscheiden im Streitfall die angerufenen Gerichte ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Da wäre ich sehr vorsichtig schau unter dem Link:
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020180151430/DE
Haus des Geldes ist z.B. patentrechtlich Geschütz worden und rein rechtlich müsstest Du den Anwalt um Erlaubnis fragen.....
Wenn das neue Werke sind und nicht eine abgezeichnete Fotografie, dann dürftest du die verkaufen.