Ist ein Wettbewerb eine "kommerzielle" Nutzung?
Ich möchte bei einem Filmwettbewerb mitmachen. Jetzt stellt sich aber die Frage, ob ich für die Musik, die ich im Video verwenden möchte, eine Lizenz für KOMMERZIELLE Nutzung brauche. Bei der Musik Lizenz handelt es sich um eine CC Lizenz. (BY, NC, SA) welche in der Kombination eine kommerzielle Veröffentlichung verbieten.
Was meint ihr? Ist ein Filmwettbewerb KOMMERZIELL?
UPDATE: Noch mal zum Verständnis: In den Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs steht, dass man alle Rechte der Beteiligten/verwendeten Materialien (Musik..) haben muss! Würde heißen, das ich eine Lizenz des Musikautors haben muss.Ist nur die Frage welche, ob eine Private oder kommerzielle.
Weiter in den Teilnahmebedingungen: "Dem Filmbüro Baden-Württemberg e.V. erteile ich hiermit die Genehmigung, den Beitrag zuarchivieren und für nicht gewerbliche Vorführungen und Ausstrahlungen zu nutzen sowie die Namen der Beteiligten an Interessierte weiterzugeben."
5 Antworten
Die Teilnahme am Wettbewerb selbst ist keine kommerzielle Nutzung. Aber im Falle Deines Sieges könnte eine kommerzielle Nutzung Deines Filmes durch den Wettbewerbsveranstalter die Folge sein. Das müsste in den Wettbewerbsrichtlinien stehen.
Bei Creative Commons ist die "kommerzielle Nutzung" definiert als "in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung" abzielend. (https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/de/)
Du verwendest ein freigegebenes Musikprodukt also, um ein Derivat (Filmprodukt) herzustellen. Aufgrund der Musiklizenz verpflichtest Du Dich zum "Share Alike", d.h. zur Weitergabe Deines Kunstproduktes ebenfalls im Rahmen einer CC-BY-NC-SA Lizenz. Daraus folgt, dass auch Du von vorne herein auch eine kommerzielle Nutzung Deines Werks verbietest.
Im Rahmen der Wettbewerbsteilnahme gilt folglich grundsätzlich diese Lizenz von Euch beiden allen Konsumenten gegenüber. Klar ist auch, dass Du keinen kommerziell relevanten Vorteil durch eine bloße Wettbewerbsteilnahme ziehst.
Falls beim Urheber der Musik der Erwerb einer Lizenz für die kommerzielle Nutzung grundsätzlich möglich sein sollte, würde ich es daher nicht für die Teilnahme am Wettbewerb tun, sondern erst erwägen, falls, im Falle einer Auszeichnung Deines Filmes, seine kommerzielle Nutzung ein Thema werden würde. Dann könntest Du dem Urheber der Musik die Situation schildern und sicherheitshalber nachträglich eine kommerzielle Lizenz kaufen.
In diesem Fall freilich würde es stimmen. Das setzt aber eine gewinnorientierte Vorführung des Films voraus. Die Fragestellung spricht jedoch bislang nicht von einer Filmvorführung, sondern nur von einer Wettbewerbsteilnahme (da kann die Beurteilung auch hinter verschlossenen Türen durch eine Jury erfolgen).
genau! Man schickt seinen Film ein, dann muss man erstmal eine Vorauswahl bestehen, und dann nimmt man erst am Wettbewerb teil.
Eintritt fällt meines Wissens nicht an (bei der Vorführung.. im Fall eines Gewinns).
hier die Teilnahmebedingung:
Ich erkenne mit meiner Unterschrift die Teilnahmebedingungen an und bestätige, dass ich alle Rechte: Musikrechte/Bildrechte/Autorenrechte/
Aufführungsrechte/Gema an der eingesandten Produktion (sofern notwendig) besitze. Die abgebildeten Personen sind mit einer eventuellen Vorführung
im Zusammenhang mit dem Wettbewerb einverstanden. Dem Filmbüro Baden-Württemberg e.V. erteile ich hiermit die Genehmigung, den Beitrag zu
archivieren und für nicht gewerbliche Vorführungen und Ausstrahlungen zu nutzen sowie die Namen der Beteiligten an Interessierte (dies geschieht
nur an dem Filmbüro Baden-Württemberg e.V. bekannten Personen) weiterzugeben. es wird eine Kopie des Films in jedem Falle im Filmbüro Baden-Württemberg e.V. hinterlegt (archiviert).
Würde ja heißen, das ich keine kommerzielle Lizenz benötige oder??
Absolut. Die gewerbliche Nutzung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Würdest Du gewinnen und der Film dennoch gewerblich genutzt werden, könntest Du Dich (theoretisch) mit dem Urheber der Musik zusammentun und klagen...
Ich würde Dir aber sehr empfehlen, die CC-BY-NC-SA Lizenz auch im Film (Credits) kenntlich zu machen.
was genau soll ich kenntlich machen? Ich hätte den Musikautor im Abspann genannt. reicht das??
was ist damit gemeint:?
die CC-BY-NC-SA Lizenz auch im Film kenntlich zu mache
Natürlich, Du musst ja auch den Musikurheber kenntlich machen. Was ich meine ist, dass Du vielleicht im Abspann angibst, dass der ganze Film unter CC-BY-NC-SA lizensiert ist...
ok, ist gleich der ganze Film mit CC-BY-NC-SA Lizentiert?
Naja, nicht automatisch. Aber streng genommen erwartet das ShareAlike - Attribut von Dir, zumindest die weiterverwertete Musik unter der gleichen Lizenz weiterzugeben, insbesondere dann, wenn Du ein Derivat erstellt hast.
Davon ist der Film an sich nicht notwendig betroffen. Aber der Zusatz SA dürfte bei einem Film ohnehin wenig Ausschlag geben, während BY und NC bestimmt in Deinem Interesse sind.
Daher könntest Du, auch der Einfachheit halber, gleich ganz dabei bleiben...
Das kommt auf den Veranstalter, den Wettbewerb und die Prämie des Wettbewerbs an - aber Vorsicht: Irgendwelche Songs aus dem Netz laden, im eigenen Video einbauen und das dann öffentlich zur Schau stellen, ist nicht erlaubt. Das Urheberrecht ist eine komplexe Angelegenheit...
In diesem Fall ist genau diese Art der Nutzung ausdrücklich erlaubt (CC-Lizenz!), nämlich eben unter den Bedingungen der Attribution (=Namensnennung an geeigneter Stelle), der nichtkommerziellen Nutzung und im Falle der Weitervergabe/Veröffentlichung nur unter den gleichen Lizenzbedingungen.
ich würde musik mit der CC Lizenz verwenden.
Nur ist die Frage, ob ich eine Privae Lizenz (50€) kaufen muss oder eine kommerzielle Lizenz (250€)?
Ruf doch mal an und erkundige dich beim Betreiber
der Veranstalter schreibt, dass im Falle eines Gewinnes, der Film (vom Veranstalter) als kommerziell verwendet wird.
Das beantwortet die Frage ja dann.
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ist es ein 'kommerzieller Gebrauch', da die Angelegenheit keine private, sondern eine öffentliche ist.
Ein Filmfestival ist keine kommerzielle Nutzung. Du machst ja kein Geld damit...
Korrekt. Stimmt alles. Allerdings ist ein Filmfestival nicht darauf ausgelegt, mit dem Produkt Geld zu machen.
Ich gehe auch davon aus, dass der Fragesteller Royaltyfreie Musik hat und daher seine Frage kommt.
Royaltyfreie Musik ist sowas von kein Problem auf einem Festival!
Ausschließlich dann, wenn der Film verkauft wird!
Es spielt keine Rolle, ob der Veranstalter Geld damit macht..."DU" nutzt den Film nicht kommerziell!
Festivals haben auch grundsätzlich bereits Gema oder ähnliches bezahlt...trotzdem benötigst du natürlich die Rechte zur Nutzung...
Was anderes ist es, wenn durch das Festival dein Film an einen Distributor verkauft wird. In diesem Moment ist es ein kommerzielles Produkt und du misst nachlizensieren.
"Es spielt keine Rolle, ob der Veranstalter Geld damit macht..."
Doch, tuts. Wer mit der Musik des Urhebers Geld macht ist völlig Egal. Tatsächlich muss nichtmal Geld damit verdient werden. Beispielsweise Musik zu benutzen um Werbung für sich zu machen ist auch schon kommerzielle Nutzung.
"Festivals haben auch grundsätzlich bereits Gema oder ähnliches bezahlt"
Das nützt allerdings nur was, wenn der Urheber Gemamitglied ist, was bei Musik die unter CC veröffentlicht wurde, ausgeschlossen ist.
"In diesem Moment ist es ein kommerzielles Produkt und du misst nachlizensieren." Falls der Urheber überhaupt dazu bereit ist und keinen Preis verlangt, den der Nutzer überhaupt nicht aufbringen kann.
„Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in
keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine
vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.“ ist übrigens die Klausel in der CC-Lizenz.
Aber vielleicht macht ja der Veranstalter Geld damit in dem er z.B. Eintritt verlangt...
auch wenn ich einen PReis gewinnen würde?!
"Die Teilnahme am Wettbewerb selbst ist keine kommerzielle Nutzung." Wenn die Filmvorführung gegen Eintritt stattfindet, handelt es sich bereits um eine kommerzielle Nutzung. Entweder, was unwahrscheinlich ist, der Veranstalter übernimmt die kosten oder du musst eine Erklärung abgeben, dass du die Rechte zur Vorführung der von dir verwendeten Materialien hast.