Sind Screenshots eigentlich legal?

3 Antworten

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

Bei dem Inhalt eines Screens kann es sich um ein geschütztes Werk nach UrzhG § 2 handeln - etwa ein urheberrechtlich geschützter Text, ein Bild oderein Film - oder auch nicht - etwa ein Text von Goethe oder ein Gemälde von da Vinci oder ein popeliges Web-Layout. In allen diesen Fällen ist eine Kopie (= Vervielfältigung) unter den oben genannten Umständen - "weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen[d], soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird") - zulässig.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, Screenshots sind grundsätzlich legal, wenn du sie nicht veröffentlichst.

Du verletzt dabei auch nicht (obwohl hier anders behauptet) den Datenschutz von abgebildeten Personen. Illegal ist es nur, wenn du den Screenshot ohne der Zustimmung des Urhebers oder der abgebildeten Personen veröffentlichst.

Dazu musst du übrigens keinen Screenshot machen. Bei WhatsApp findest du alle Bilder, Videos, etc. in einem Ordner namens "WhatsApp". Bilder auf Websites lassen sich einfach herunterladen.

Neokyu  01.06.2018, 01:57

Ich hoffe mal er kapiert es bei deinem Text..
Der Fragesteller scheint gerade etwas Müde zu sein ._.

feminimi 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 01:51

Kannst du noch deine Quelle dazu schreiben ? :)

VeryBestAnswers  01.06.2018, 02:13
@feminimi

Am relevantesten ist da wohl das Urheberrecht. Da es sich um eine Privatkopie handelt, ist es legal, siehe Wikipedia.

Laut Verwertungsrecht hat der Urheber das alleinige Recht, sein Werk zu vervielfältigen. Aber wenn etwas auf deinem Bildschirm dargestellt wird, heißt das, es wurde bereits auf dein Gerät heruntergeladen. Somit ist nicht das Speichern, sondern das Öffnen der Website bzw. das Empfangen der WhatsApp-Nachricht die Vervielfältigung. Und dem hat der Fotograph bereits zugestimmt, indem er dir das Werk zugesendet hat oder das Foto auf einer Website veröffentlicht hat.

Solange dort was legales zu sehen ist, ist es legal..
Falls du ein Screenshot von ner Person machst die auf einem Bild zu sehen ist.. von WhatsApp oder so(und sie versendest).. ist das widerrum illegal.

tinalisatina  01.06.2018, 09:00
Falls du ein Screenshot von ner Person machst die auf einem Bild zu sehen ist.. von WhatsApp oder so(und sie versendest).. ist das widerrum illegal.

Das ist einfach nur falsch! Ich kann für mich Screenshoots machen, so viel ich lustig bin.

Neokyu  01.06.2018, 14:12
@tinalisatina

wenn die Person damit nicht einverstanden ist kannst du nh Anzeige bekommen, viel spaß.

tinalisatina  01.06.2018, 16:13
@Neokyu

Die Person kann damit einverstanden sein wie sie will. Ich kann Screenshots machen, wie ich will. Wenn sie nicht verbreitet werden, und darum geht es in der Frage, dann ist das kein Strafbestand.

Wenn Du da einen Paragraphen findest, dann lass ich mich gerne belehren. Bis dahin halte ich mich an §53, 1 UrhG

Neokyu  01.06.2018, 17:21
@tinalisatina

Für sich selbst jah, aber wie du sagst, erst wenn man sie verbreitet..
Genau wie ich oben geschrieben habe "Bilder von anderen auf der Straße zu machen obwohl sie es nicht wollen und dann weiter zu senden(ohne zensur).. <- ist illegal. Betrifft eigentlich auch Screenshots"

Neokyu  01.06.2018, 17:35
@Neokyu

Lul.. Für sich selbst jah()legal, aber wie du sagst, erst wenn man sie verbreitet(sind sie illegal)..

tinalisatina  01.06.2018, 18:41
@Neokyu

Liest Du eigentlich auch manchmal das, was Du (hier) schreibst? Oder liest du wenigstens die Frage, auch die Du antwortest?  Und verstehst Du es auch? Scheint mir nicht so.

Neokyu  01.06.2018, 22:50
@tinalisatina

schon, ist aber noch immer meine sache.

tinalisatina  02.06.2018, 14:11
@Neokyu

Jep. da hast Du natürlich vollkommen recht. Jeder kann hier irgendwelche Mist erzählen, ohne Ahnung von der Materie zu haben.

Neokyu  02.06.2018, 21:08
@tinalisatina

ahah, dabei ist das nicht Falsch was ich sage, nur etwas kompliziert zu verstehen.
Und jetzt sei einfach mal leise, ich kann deinen Namen nicht mehr sehen/lesen, danke
Schönen tag.

tinalisatina  03.06.2018, 08:59
@Neokyu

Oh, Du hast Probleme mit den Augen. Schnell zum Arzt.

Und mit dem !Verstehen", ja da hast Du auch Probleme. Siehe die Eingangsfrage, die Du immer noch nicht verstanden hast.

feminimi 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 01:41

Hast du dazu auch das entsprechende Gesetz ?

Neokyu  01.06.2018, 01:44
@feminimi

Das ist doch klar? Bilder von anderen auf der Straße zu machen obwohl sie es nicht wollen und dann weiter zu senden(ohne zensur).. <- ist illegal.. das Gleiche betrifft Screenshots.. da braucht man nicht wirklich ein Gesetz. Sonst wären Screenshots absolut nutzlos und Samsung und alle anderen würde diese Funktion entfernen.. Genauso wie die Kamera.. ._.

feminimi 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 01:51
@Neokyu

Der Link behandelt aber ein ganz anderes Thema.

Neokyu  01.06.2018, 01:52
@feminimi Dennoch sind Screenshot und Fotografieren die selben Funktionen.. ._. und für beides gilt das selbe gesetzt.. da ein Screenshot ein Foto ist! falls du was anderes wissen willst erkläre es mit auch anders..
feminimi 
Beitragsersteller
 01.06.2018, 01:53
@Neokyu

Ich schrieb doch, wenn man nichts veröffentlicht oder vervielfältigt...

Neokyu  01.06.2018, 01:55
@feminimi

omg.. sicher das du kein Troll bist? oder bist du Müde?