Urheberrecht Album Cover
Hallo oder Schönen Guten Abend,
meine Frage an euch ist folgende. Ich möchte das Cover eines Albums auf meiner Profilseite eines sozialen Netzwerkes reinstellen. Nur weiß ich nicht ob ich das darf und wenn es erlaubt ist was ich alles mit angeben muss (Platten-Firma, Hompage, Herausgeber, etc.)
Bitte um Antwort. Und vielleicht auch Antworten, bei den ihr euch hundert prozentig sicher seid :D
Danke & Gute Nacht
5 Antworten
Ich bin zufälligerweise von einer platten firma , Man darf alle lieder covern Solange man nicht Die melodie verändert oder den song als eigenrecht verkauft / über deinen namen.
und zu deiner frage , Das cover darf man einstellen Als ich finde gut oder so
Wenn du mutmaßlich von einer Plattenfirma wärst - was ich dir so nicht abnehme - dann solltest du es aber besser wissen was das Urheberrecht betrifft.
Also , ich hab auch ne große band , 401 mil aufrufe 1,4 mil abos und 2 eps , und wir haben ungefähr 20 leute die unser bad foto als Profilbild nehmen Heist mache die videos für die und leb mit denen ,,, .
Und is das evt von universal ?
nein es ist nich von universal
OK , wenn des gewesen wär hätt ich dir genau sagen koennen was du darfst und was nicht , , von den anderen hab ich keinen schimmer da ich mich nur in meinen 4 wänden auskenne
Ich werde voraussichtlich Interpreten+Albumname hinterlassen, nur noch Mal zu Bestätigung, erlaubt ?! :)
Nicht ohne Erlaubnis !!
Es kommt ein wenig darauf an, was das Cover genau zeigt - zeigt es Personen oder sonst ein Foto, geht ohne eine Erlaubnis nichts. Zeigt es nur eine Grafik oder Logo, dann sieht die Sache schon wieder anders aus und es kommt ggf noch das Markenrecht ins Spiel.
Aus der Angabe der Quelle - zu der man sowieso grundsätzlich verpflichtet ist - lassen sich keinesfalls irgendwelche Nutzungsrechte ableiten, das gibt das Urheberrecht so nicht her.
Rechtlich wäre es eine Zuwiderhandlungen gegen § 15 UrhG i.V.m. §§ 16, 17 und 19a UrhG, mangels Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG strafbar nach § 106 UrhG, berechtigt zur Abmahnung mit Kostennote und bedingt Unterlassungs- wie Schadensersatz nach §§ 97 und 97a UrhG
dankeschön
Bei einem Plattencover gibt es normalerweise zwei Urheber-Gruppen: 1. Die Fotografen der verwendeten Bilder, 2. Die Grafiker, die daraus das Cover gestaltet haben.
Die alle haben in der Regel der Plattenfirma das ausschließliche Nutzungsrecht laut § 31 UrhG am Cover eingeräumt. Also musst du diese Firma um eine Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts für dich bitten, siehe ebenda und UrhG § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.
Dass viele Firmen aber gar nicht meckern, etwa bei Youtube, liegt an deren Laune und/oder Kalkül. Ich kriege sogar Covers zu jedem Song automatisch auf meinen PC geladen, wenn ich Windows Media Player starte.
Wie und warum weiß ich nicht, aber es ist putzig - und wird offenbar von keiner Firma bemängelt.
Ob das bei deinem Plan aber auch so bleibt, garantiert dir das UrhG jedenfalls nirgendwo!
Gruß aus Berlin, Gerd
Theoretisch, wenn du dir schon um rechtliche Sachen Gedanken machst, musst du den Ersteller dieser Grafik um Erlaubnis bitten.
nein, das darfst du nicht
Da hab ich ja Glück, vielen Dank. Also könnte auch garnichts dazu schreiben ?
Ich werde voraussichtlich Interpreten+Albumname hinterlassen, nur noch Mal zu Bestätigung, erlaubt ?! :)