Was bedeutet das finanziell für mich, Sie werden ab sofort Freigestellt unter Anrechnung von Urlaub und Überstunden??
3 Antworten
Ich nehme an Du wurdest gekündigt.
Das bedeutet Du sollst nicht mehr zur kommen, man will Dich einfach nicht mehr sehen.
Wurdest Du gekündigt? Grund? Warst Du in der Probezeit.
Ob die Kündigung rechtens ist und die Lohnberechnung richtig ist, würde ich prüfen lassen.
Zunächst einmal bedeutet das - wie schon in den bisherigen Antworten erklärt -, dass Du bis zum ende der Kündigungsfrist (erst einmal) nicht mehr arbeiten musst, trotzdem aber Dein Arbeitsentgelt erhältst.
Die Überstunden dürfen auf jeden Fall mit der Zeit der Freistellung verrechnet werden, sie werden also nicht extra bezahlt (allenfalls diejenigen Überstunden, die durch die Zeit der Freistellung nicht mehr "abgebaut" werden können).
Was die Anrechnung des Urlaubs betrifft, so kommt es auf die konkrete Formulierung der Freistellung an - ob sie als unwiderruflich, als widerruflich oder ohne eine solche Erklärung ausgesprochen wurde - und/oder darauf, wie genau die Urlaubsanrechnung bestimmt wurde.
Bei einer "unwiderruflichen" Freistellung ist die Urlaubsanrechnung problemlos; der Urlaub wird also mit der Freistellung verbraucht, nur überzählige Tage müssen dann ausgezahlt werden.
Bei einer "widerruflichen" Freistellung" oder einer solchen ohne derartige Erklärung, reicht es nicht, dass einfach bestimmt wird, der Urlaub würde angerechnet. in diesem Fall müsste schon ausdrücklich bestimmt werden, dass Urlaub in der Freistellung erteilt wird und wann genau er zu nehmen ist. Ansonsten hast Du noch Anspruch auf ihn, und der Arbeitgebermuss ihn zum ende der Freistellung auszahlen!
Hintergrund:
Bei einer Freistellung, die nicht ausdrücklich als "unwiderruflich" erklärt worden ist, kann Dich der Arbeitgeber jederzeit wieder zur Arbeit auffordern.
Du könntest also konkret überhaupt keinen Urlaub nehmen (also z.B. verreisen), wenn Du bei einer "widerruflichen" Freistellung damit rechnen musst, wieder zur Arbeit erscheinen zu müssen, es sei denn, es wurde ausdrücklich bestimmt, dass und wann Du in dieser zeit Urlaub zu nehmen hast, der dann selbstverständlich auf die Zeit der Freistellung angerechnet werden darf.
Um das in Deinem Fall konkret bestimmen zu können, müsstest Du die genaue Freistellungserklärung hier einmal zitieren!
Das heisst, dass du bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist weiter dein Gehalt bekommst aber nicht mehr arbeiten musst.
Ueberstunden und Urlaub werden angerechnet. Wenn du mehr Urlaub und Ueberstunden hast, als du bis zum Ende der Kuendigungsfrist verbrauchen kannst, wirst du fuer die nicht verbrauchten Urlaubstage Urlaubsentgelt bekommen (die nicht verbrauchten Urlaubstage werden ausbezahlt). Wenn Ueberstunden und Urlaubsanspruch hingegen nicht bis zum Ende der Kuendigungsfrist reichen, darfst du trotzdem der Arbeit fern bleiben und kriegst die fehlenden Tage bezahlt.
Ueberstunden und Urlaub werden angerechnet.
Ganz so einfach ist es bezüglich des Urlaubs nicht!
Ob der Urlaub angerechnet werden darf, hängt von mehr als einem Faktor ab und lässt sich hier nicht bestimmen ohne genaue Kenntnis der konkreten Freistellungsformulierung.