Warum zahlt die Arbeitsagentur nicht die Prämie für die Zwischenprüfung sondern nur für die erfolgreiche Abschlussprüfung der Weiterbildung?
Hallo. Es betrifft die Weiterbildungsprämie der Arbeitsagentur. Ich hab hier dann auch gleich mal noch eine Frage zur Prämienauszahlung. Meine Frau hat ihre Weiterbildung zur Kauffrau für Büromanagment im September letzten Jahres angefangen und jetzt im Juli erfolgreich abgeschlossen. Die Prämie von 1500 Euro für das erfolgreiche bestehen der Abschlussprüfung hat sie nach einreichen der Zeugnisse sofort ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung der Prämie von 1000 Euro für die Zwischenprüfung die im März war wurde aber abgelehnt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der Arbeitsagentur gemacht. Warum wird die erste Prämie nicht ausgezahlt ?
5 Antworten
" In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B.
im Bereich der industriellen Metall- und Elektroberufe) wird der erste Teil der Abschlussprüfung der Zwischenprüfung gleichgestellt."
Also ist die Prämie zu zahlen. Widerspruch und Klage werden erfolgreich sein.
Alle Widerspruchsmöglichkeiten sind ausgeschöpft?
Begründung sie hat keine Zwischenprüfung gemacht. Was eigentlich richtig ist. Dafür gibt es jetzt in diesem Ausbildungberuf, ersten und zweiten Teil der Abschlussprüfung. Laut Arbeitsagentur ist der erste Teil der Abschlussprüfung der der Zwischenprüfung gleichzusetzen. Somit wäre auch die Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie erfüllt. Ich suche gleich einmal den Auszug heraus
§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
(1) (…)
(2) Abweichend von § 81 Absatz 4 kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger
mit der Durchführung von folgenden Maßnahmen beauftragen, wenn die Maßnahmen vor Ablauf des 31.
Dezember 2020 beginnen:
1. Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a führen,
2. Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a und zum Erwerb eines
Abschlusses in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder
3. Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb, die auf den Erwerb eines Berufsabschlusses im
Sinne des § 81 Absatz 2 Nummer 2 erster Halbsatz gerichtet ist, begleitend unterstützen.
Für Maßnahmen nach Nummer 2 gilt § 180 Absatz 4 entsprechend. § 176 Absatz 2 Satz 2 findet keine
Anwendung.
(3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung
teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende
Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:
1. nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung eine Prämie von 1 000 Euro und
2. nach Bestehen der Abschlussprüfung eine Prämie von 1 500 Euro.
131a.30 (1) Mit der Weiterbildungsprämie soll die Motivation erhöht werden, eine
abschlussbezogene berufliche Weiterbildung aufzunehmen und erfolgreich zu
absolvieren.
Weiterbildungsprämie
131a.31 (2) Eine Prämienzahlung kann nur bei Teilnahme an Umschulungen gewährt
werden, die ab dem 01.08.2016 begonnen haben. Sie setzt weiter voraus, dass
in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Prüfung
festgelegt (siehe hierzu die zum jeweiligen Beruf in BERUFENET enthaltenen
rechtlichen Regelungen) ist. In Berufen mit gestreckter Abschlussprüfung (z.B.
im Bereich der industriellen Metall- und Elektroberufe) wird der erste Teil der
Abschlussprüfung der Zwischenprüfung gleichgestellt. Eine Übersicht der Berufe
mit gestreckter Abschlussprüfung kann dem Prüferportal des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) entnommen werden. Bei Fachschulberufen ist in der Regel
keine Zwischenprüfung vorgesehen; hier kann nur das erfolgreiche Bestehen der
Abschlussprüfung prämiert werden. Für trägerinterne Leistungsüberprüfungen
finden die Prämienregelungen keine Anwendung.
Umschulungen
Gestreckte Abschlussprüfung
Trägerinterne Prüfung
§
Ja. Alle Widerspruchsmöglichkeiten haben wir ausgeschöpft. Vorallem gegen den Ablehnungsbescheid. Mittlerweile befasst sich die Agentur für Arbeit in Nürnberg damit weil unsere Agentur wie gesagt abgelehnt hat. Aber das dauert mittlerweile schon 4 Wochen.
Hab auch eine Weigerbildung gemacht zum Maschinen- und Anlagenführer und hab letzten Monat erfolgreich abgeschlossen mit IHK-Zeugnis. Die Umschulung war auf 1,5 Jahre verkürzt und jetzt will mir das Arbeitsamt Rastatt keine Prämie geben, weil angeblich eine mindestausbildungszeit von 2 Jahren erforderlich wäre. Meine Klassenkameraden haben aber von ihren Jobcenter in Ettlingen und in Karlsruhe eine Prämie bekommen. Deine Frau hat nicht mal ein Jahr umgeschult und bekommt auch eine Prämie. Kannst du mir sagen, woran das liegt, daß ich abgelehnt werde?
Abgelehnt sagt nicht viel aus. Mit welcher Begründung?
Danke für deine Antwort. Wir sind auch felsenfest überzeugt das alle Vorraussetzungen für beide Prämien erfüllt sind. Demnächst wird sich das Sozialgericht damit befassen. Vorbereitung für eine Klage ist erfolgt.