1.500 € Weiterbildungsprämie Pfändbar?
Hallo,
ich habe die Umschulung für Kaufmann im E-Commerce im Januar abgeschlossen, jetzt werde ich von Jobcenter 1.500 € Weiterbildungsprämie bekommen. Ich bin in einer Privatinsolvenz, aber diese endet im August dieses Jahres. Weiß jemand ob diese Weiterbildungsprämie pfändbar ist?
Vielen Dank im voraus und schönes Wochenende!
3 Antworten
Ich würde davon ausgehen, dass das nicht pfändbar ist da diese Prämie zweckgebunden ist. Eventuell wird der Betrag auch garnicht direkt an dich sondern an den Bildungsträger ausgezahlt. Ich würde mit dem Jobcenter darüber reden.
Wenn Du ein Pfändungsschutzkonto hast, werden alle Zuflüsse, die über den Freibetrag hinausgehen, von Deinem Kreditinstitut einbehalten und dem Gläubiger ausgezahlt.
Wenn du in der Insolvenz bist, musst du JEDEN Geldeingang mitteilen. Das ist ja der Sinn der privaten Insolvenz, dass eben auch deine Gläubiger eine Chance haben eine Quote ersetzt zu bekommen.
Was hindert dich denn daran, den Insolvenzberater zu fragen?
Auch in der der Wohlverhaltensphase? Ich dachte da es sich bei der Ausbildungsprämie nicht um ein Einkommen handelt, ist dies im Rahmen der Wohlverhaltensphase nicht an die Insolvenzmasse abzuführen. Die Weiterbildungsprämie wird für eine gewisse Dauer der Teilnahme an einer Fortbildung gezahlt, so dass es sich nicht um eine Einkommensleistung handelt, die an die Insolvenzmasse abzuführen ist.